PRÜFUNGSAMT / STUDENTENSEKRETARIAT

 

    

Prüfungsamt / Studentensekretariat

Birgit Aust

Zimmer 9.33
Tel: 0711 / 212 - 4650
birgit.aust@mh-stuttgart.de
Diana Herter

Zimmer 9.33
Tel: 0711 / 212 - 4650
diana.herter@mh-stuttgart.de


Sprechzeiten:
Mo 9.00-13.00 Uhr
Di-Do 9.00-11.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr


Hier können Sie folgendes erledigen:
(weitere Informationen siehe unten)

online Selbstbedienungsfunktion für Rückmeldung, Adressänderungen und Bescheinigungen

Meldungen zu Prüfungen
Formalitäten zur Aufnahmeprüfung
Lehrereinteilung für alle Neuimmatrikulierten
Erhalt sämtlicher Studien- und Prüfungsordungen
Organisatorisches zum Studienverlauf
Antwort auf Fragen zum Studienverlauf
Antrag auf Lehrerwechsel
Antrag auf Gasthörerschaft
Erhalt von Chipkarten für Übräume

Immatrikulation (Einschreibung)
Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung)
Beurlaubung
Exmatrikulation
Erhalt von Studentenausweis und Studienbuch
Studienverlängerung / Unterrichtsverlängerung /
  Unterrichtsbefreiung

Einstufung bei Hochschulwechsel
Änderung der Adressdaten

Informationen für Studienbewerber finden Sie im  Leitfaden zum Studium und im  Handbuch für Studienbewerber (inkl. Anmeldeformular).



Meldungen zu Prüfungen

Anmeldung zur Hauptfach-Abschlussprüfung
bis 15. März, wenn die Prüfung im Sommersemester abgelegt wird;
bis 15. Juli, wenn die Prüfung im Wintersemester abgelegt wird.
Der Prüfungstermin wird zusammen mit den Fachgruppen festgesetzt und per Aushang bekanntgegeben.
Die erforderlichen Orchesternachweise sind mit der Meldung dem Prüfungsamt vorzulegen.

Anmeldung zur Zwischenprüfung
bis 15. Dezember oder 15. Mai mit persönlichem Erscheinen im Prüfungsamt.
Gemäß der Zwischenprüfungsordnung müssen alle Prüfungsteile am Ende des 4. Semesters angemeldet und abgelegt werden.

Meldung zu den Teilprüfungen
Der Termin hierzu wird per Aushang (9.Ebene) bekanntgegeben.


Formalitäten zur Aufnahmeprüfung

Annahme der Anmeldungen zur Aufnahmeprüfung
für die Aufnahmeprüfung insWintersemester: 1. Mai, für Aufnahmeprüfung ins Sommersemester: 1. Dezember.
Genauere Angaben zum Anmeldeverfahren finden Sie im
Handbuch für Studienbewerber.

Die Einladung zur Aufnahmeprüfung und deren genauen Termin erhalten die Bewerber bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung schriftlich, ebenso nach der Aufnahmeprüfung Zulassungsbescheide und Bescheide über Nichtzulassung oder Nichterscheinen.

Die Rücknahme der Aufnahmeprüfung ist rechtzeitig hier zu melden.

Auf Wunsch wird die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung schriftlich bestätigt. Dies gilt nur für ausländische Bewerber, welche die Bestätigung für eine Visumsverlängerung brauchen.


Lehrereinteilung für alle Neuimmatrikulierten

Die Einteilung der Neuimmatrikulierten zu den Haupt- und Pflichtfachlehrern findet zu Semesterbeginn statt. Ab wann die Einteilung vorliegt, wird im Zulassungsbescheid vermerkt.


Erhalt sämtlicher Studien- und Prüfungsordungen

Sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen (siehe auch Studiengänge) sind hier in Form kleiner Broschüren erhältlich:
• Zwischenprüfungsordnung für KA + ML
• Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (KA)
• Studien- und Prüfungsordnung Diplom-Musiklehrer (ML)
• Studien- und Prüfungsordnung Kirchenmusik B
• Studien- und Prüfungsordnung Kirchenmusik A
• Studien- und Prüfungsordnung Solistenklasse
• Studien- und Prüfungsordnung Sprecherziehung
• Studien- und Prüfungsordnung Schauspielschule
• Studien- und Prüfungsordnung Figurentheater
• Studien- und Prüfungsordnung für Diplom-Zusatzstudien
• Promotionsordnung

Die Prüfungsordnung für Schulmusik und das Verbreiterungsfach Jazz und Popularmusik ist im Internet ersichtlich.
Künstlerische Prüfungsordnung


Organisatorisches zum Studienverlauf

Ausgabe der Zwischenprüfungszeugnisse, Abschlussdiplome, Zertifikate, Urkunden.

Abzeichnen der Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Wissenschaftlichen Arbeiten.

Unterzeichnen der BAFÖG-Bescheinigung und Leistungsnachweise.
Weitere Informationen zum Bafög

Gebührenerhebung für Langzeitstudierende gemäß Gesetzesblatt der MWK vom 03.01.2000
Merkblatt zum Bildungsguthabenmodell

Festsetzen von Zeit und Ort der Solistenprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss und dem Studienkommissionsleiter für die Solistenklasse.

Einsicht in Prüfungsunterlagen (auf Antrag an den Prüfungsausschuss)
Auf Wunsch Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Ausgabe von Noten- und Studienzeitbescheinigungen
Wir führen die Studentenakten und archivieren alle Studien- und Prüfungsunterlagen.


Antwort auf Fragen zum Studienverlauf

Hier ist die erste Anlaufstelle bei Fragen über Studienverlauf.


Antrag auf Lehrerwechsel

Anträge auf Lehrerwechsel im Haupt-,Pflicht- und Leistungsfach werden hier rechtzeitig vor Semesterende eingereicht.
Antrag auf Lehrerwechsel (PDF)


Antrag auf Gasthörerschaft

Anträge auf Gasthörerschaft sind im Prüfungsamt in den ersten vier Wochen eines Semesters per Antrag vorzunehmen.
Die im Vorlesungsverzeichnis gesondert ausgewiesenen Vorlesungen und Seminare können von Gasthörern besucht werden.
Nach Zahlung von 100 Euro pro Semester wird ein Gasthörerausweis ausgegeben, der jedes weitere Semester, welches neu beantragt werden muss, verlängert wird.
Antrag auf Gasthörerschaft (PDF)


Chipkarten für Übräume

Gegen eine Leihgebühr von 10 Euro wird die Chipkarte ausgegeben.


Immatrikulation (Einschreibung)

Alle Studierende, die an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ein Studium beginnen oder nach einem Hochschulwechsel fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb der vorgesehenen Frist einschreiben. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen in der Hochschule erforderlich.
Einschreibung für das Sommersemester im März, für das Wintersemester im September (die jeweiligen Termine siehe Aushang) bei Frau Aust / Frau Herter, Zi. 9.33.

Benötigte Unterlagen:
  • Der Einzahlungsschein des Studentenwerkbeitrages in Höhe von 112,05 Euro (Durchschlag bitte bei der Bank abstempeln lassen). In diesem Betrag sind 33.90 Euro für das VVS-Ticket, 34.85 Euro für den Studentenwerksbeitrag und 40.00 Euro Verwaltungsgebühr enthalten.
  • Nachweis über die Einzahlung der allgemeinen Studiengebühr in Höhe von € 500,00 (bzw. für die Solistenklasse € 1000,00)
  • Krankenversicherungsnachweis in dreifacher Ausführung.
Alle Studierenden der Hochschule unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht. Bei Nichteinhaltung der Beitragszahlungen muss die Exmatrikulation erfolgen. Ein Wechsel der Krankenkasse muss unverzüglich gemeldet werden.


Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung)

online Selbstbedienungsfunktion für Rückmeldung, Adressänderungen und Bescheinigungen
Studierende, die immatrikuliert sind und die ihr Studium fortsetzen möchten, müssen fristgerecht zu den festgesetzten Terminen
- für das Sommersemester: 2. bis 19. Januar und für das Wintersemester: 1. bis 19. Juni -
  • den Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr, des Studentenwerksbeitrags und der allgemeinen Studiengebühr sowie
  • den Nachweis der Krankenversicherung
vorlegen. Seit WS 2007/08 erfolgt die Rückmeldung über die Webseite der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart. Hilfestellung und Informationsblätter über den Verfahrensablauf sind im Prüfungsamt, Zi. 9.33, erhältlich. Zur Rückmeldung können auch die PC-Arbeitsplätze im Internetpool, Raum 6.09 genutzt werden.

Studierende, die genannte Unterlagen nicht vorlegen, werden exmatrikuliert (§ 62, Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes). Bei Überschreitung der Frist zur Erklärung über die Fortsetzung des Studiums wird eine zusätzliche Gebühr von 40 Euro erhoben.
Ist ein StudentIn an zwei Hochschulen immatrikuliert, so wird nur ein Beitrag und zwar der höhere Betrag erhoben (Studienbescheinigung vorlegen).
Vorschüler müssen eine Schulbescheinigung zum Ende des vorangegangenen Semesters vorlegen.


Beurlaubung

  • Ein begründeter Antrag (Nachweis) mit Unterschrift des/der Hauptfachlehrers/In und des/ der Institutsleiters/In sowie bei Orchesterinstrumenten des Orchestermanagers sollte möglichst im vorhergehenden Semester vorgelegt werden;
  • Bei Krankheitsgründen oder Schwangerschaft (Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich) ist dies auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich;
  • Formulare sind erhältlich beim Prüfungsamt;
  • Über den Antrag entscheidet der Prorektor Prof. Matthias Hermann;
  • Grundsätzlich muss trotz Beurlaubung eine Rückmeldung erfolgen und auch der Studentenwerksbeitrag bezahlt werden;

  • Bitte beachten: Beurlaubte Studierende, die nachweislich die sozialen Leistungen des Studentenwerks Stgt. nicht in Anspruch nehmen (Ausland-Semester, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub), können auf Antrag für das jeweilige Semester vom Studentenwerksbeitrag befreit werden. Der Befreiungsantrag muss rechtzeitig vor Beginn des Semesters beim Studentenwerk Stuttgart, Höhenstr. 10, 70736 Fellbach (Tel. 9574-410 oder -411; www.sws-internet.de) gestellt werden. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro muss trotzdem bezahlt werden.

Studienverlängerung / Unterrichtsverlängerung / -befreiung

  • Ein begründeter Antrag (Nachweis) mit Unterschrift des/der Hauptfachlehrers/In und des/ der Dekan/In muss vorgelegt werden;
  • Anträge sind erhältlich beim Prüfungsamt;
  • Über den Antrag entscheidet der Prorektor Prof. Matthias Hermann;
  • Eine Rückmeldung muss trotzdem erfolgen.

Einstufung bei Hochschulwechsel

  • Einzelheiten siehe Aushang Büro Prorektor, Zimmer 9.28

Änderung der Adressdaten

online Selbstbedienungsfunktion für Rückmeldung, Adressänderungen und Bescheinigungen
Jeder Wohnungswechsel ist umgehend anzuzeigen. Eine Namensänderung muss unter Vorlage einer Urkunde mitgeteilt werden.