ANLAGE ZUR STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FIGURENTHEATER

 

    

Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung des Diplom-Studiengangs Figurentheater

1. Studieninhalte
2. Prüfungsanforderungen und -modalitäten
2.1 Zwischenprüfung
2.2 Diplom-Vorprüfung
2.3 Diplomprüfung



1. Studieninhalte

Das Studium des Figurentheaters verläuft im wesentlichen projektbezogen; es wird von Anfang an die bildnerisch-technische Vorgabe im Hinblick auf ihre Darstellung und die inhaltliche oder thematische Vorgabe im Hinblick auf ihre bildnerische Umsetzungsmöglichkeit erarbeitet.
Am Ende jedes Projektes steht eine Aufführung des Ergebnisses, wobei die an die Studenten gestellten Anforderungen mit wachsendem Erkenntnisstand systematisch aufgebaut und gesteigert werden.




2. Prüfungsanforderungen und -modalitäten


2.1 Zwischenprüfung

2.1.1 Die Note der Leistungsscheine (Projektteilnahme) bewertet den fachlichen und künstlerischen Gesamteindruck des Kandidaten im Hinblick auf die zu erwartenden Fortschritte innerhalb der Regelstudienzeit sowie die Intensität seiner Mitarbeit.


2.1.2 Praktischer Teil der Wiederholungsprüfung
Spieldemonstrationen anhand selbst gewählter und vorgelegter Theaterfiguren.
Vorbereitungszeit 10 Minuten; Prüfungsdauer ca. 15 Minuten.

Theoretischer Teil
Interpretationsmöglichkeiten des Figurentheaters.
Dauer ca. 15 Minuten.



2.2 Diplom-Vorprüfung

2.2.1 Die Note der Leistungsscheine (Projektteilnahme) bewertet die fachliche und künstlerische Qualifikation des Kandidaten sowie die Intensität seiner Mitarbeit.


2.2.2 Wiederholungsprüfung
Praktische Prüfung
  1. Vorbereitete gestalterische Aufgabe: Vorlage von mindestens drei verschiedenen, im Laufe der Studienzeit selbst gefertigten Theaterfiguren oder Ausdrucksmitteln des Figurentheaters.
    Dauer incl. Kolloquium max. 10 Minuten.
  2. Vorbereitete darstellerische Aufgabe; Vorspielen einer im Laufe der Studienzeit selbst inszenierten Szene (Quellennachweis) anhand selbst gefertigter Ausdruckmittel (andere als in Aufgabe a)).
    Dauer max. 10 Minuten.
  3. Kolloquium mit obligatorischem Bezug auf die darstellerische Aufgabe.
    Dauer max. 10 Minuten.
Mündliche Prüfung
Kolloquium in mindestens zwei der folgenden Fächer (mit Schwerpunkten auf den Themen der stattgefundenen Projekte):
  1. Wirkungsästhetik des Figurentheaters
  2. Figurentheater für Kinder
  3. Bühnentechniken
Dauer insges. max. 15 Minuten.


2.2.3 Wertung
Die Leistungsnachweise bzw. Prüfungsteile je einfach.



2.3 Diplomprüfung

2.3.1 Das Prüfungsprojekt
Das bei der Meldung zur Diplomprüfung einzureichende schriftliche Konzept (§ 16, Abs. 2 und § 17, Abs. 2) muss eine Zusammenstellung aller benutzten Quellen und Hilfsmittel sowie aller an der Ausarbeitung beteiligten Personen enthalten. Der Kandidat muss die Vollständigkeit seiner Angaben versichern. Das Konzept enthält außerdem Angaben über ein Zielpublikum sowie über die Aufführungsdauer des Prüfungsprojektes. Es enthält alle Arbeitsgrundlagen zu Inhalt (z.B. Texte) und Darstellungsart (Beschreibung der gewählten Ausdrucksmittel).
Das Prüfungsprojekt ist eine zum Zwecke der Prüfung erarbeitete Neuinszenierung. Es stellt eine in sich geschlossene künstlerische Einheit dar; verschiedene Einzelaufführungen, die keinen inhaltlichen oder formalen Zusammenhang erkennen lassen, sind nicht zulässig.
Die Aufführung findet nach Möglichkeit vor geladenem Zielpublikum (nach Angaben des Kandidaten) statt.
Die Aufführungsdauer soll 20 Minuten nicht unter- und 40 Minuten nicht überschreiten.

Folgende Inszenierungsformen sind zulässig:
  1. Einzelspiel
  2. Ensemblespiel
  3. Gemeinschaftsinszenierung
Die Einzelleistung des Kandidaten muss erkennbar sein. Er selbst muss maßgeblich an der ausführenden Darstellung beteiligt sein.
Die Bearbeitung literarischer oder musikalischer Vorlagen ist zulässig, wenn die Quelle kenntlich gemacht ist.


2.3.2 Die mündliche Prüfung
Der theoretische Teil dient dem Nachweis der fachlich qualifizierten Durchdringung der durch das Prüfungsprojekt aufgeworfenen Problematiken in folgenden Schwerpunkten:
  1. Dramaturgie des Projektes
  2. Angemessenheit der darstellerisch-bildnerischen Ausdrucksmittel
  3. Angemessenheit der Zielgruppe.
Weiterhin wird aus folgenden theoretischen Fächern (mindestens zwei) geprüft;
  1. Wirkungsästhetik des Figurentheaters
  2. Figurentheatergeschichte
  3. Figurentheater für Kinder
Dauer der theoretischen Prüfung insges. max. 40 Minuten.

Der künstlerisch-praktische Teil dient dem ergänzenden Nachweis der Qualifikation des Kandidaten in Produktions- und Interpretationsmöglichkeiten des Figurentheaters, die über die Themen und Mittel des Prüfungsprojektes hinausgehen.
Aus folgenden Gebieten (mindestens zwei) werden Spieldemonstrationen verlangt;
  1. Verschiedene Manipulationstechniken von Theaterfiguren
  2. Mischformen von Schauspiel und Figurentheater (z.B. Maskenspiel)
  3. Darstellendes Sprechen von vorgelegten Texten (mit und ohne Figuren)
  4. Animation (Film, Video).
Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens je 5 Minuten.

Zusätzlich wird in folgenden praktischen Fächern (mindestens eins) geprüft:
  1. Bühnen-, Ton- und Beleuchtungstechniken
  2. Allgemeine Betriebspraxis des Figurentheaters
Dauer der künstlerisch-praktischen Prüfung max. 30 Minuten.


2.3.3 Hausarbeit
Behandlung eines Problems des Figurentheaters aus dem Bereich der Theorie (Wirkungsästhetik, Dramaturgie, Figurentheatergeschichte, Figurentheater für Kinder) oder der Praxis (Erfahrungsbericht).
Themenbesprechung mit einem Fachlehrer der Hochschule.
Die Arbeit ist in Maschinenschrift und in doppelter Ausfertigung einzureichen. Sie muss eine Gliederung, Seitenzählung und eine Zusammenstellung aller benutzten Quellen und Hilfsmittel enthalten. Der Kandidat muss versichern, dass er die Arbeit selbständig verfasst und Zitate unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht hat.


2.3.4 Wertung
Die Gesamtnote des Prüfungszeugnisses setzt sich aus drei Einzelwertungen zusammen:
Das Prüfungsprojekt zweifach,
die mündliche Prüfung einfach,
die Hausarbeit einfach.