MASTER OPER - PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

 

    

Master Oper - Prüfungsanforderungen

Anlage III der Studien- und Prüfungsordnung Master OPER
(Stand 19.12.2007)


Zwischenprüfung: (am Ende des 2. Semesters)
Die Zwischenprüfung findet im Szenisch-Musikalischen Hauptfach statt.
Gefordert ist der Nachweis einer intensiven stimmlich-musikalischen Auseinandersetzung in Verbindung mit darstellerischer Befähigung entweder in einem Repertoire-Ausschnitt (Dauer ca. 15 Min.) oder durch die Mitwirkung in einer Produktion.
Im Anschluss findet ein Gespräch in deutscher Sprache über ein vorgegebenes Thema zur Rolle statt.


Masterprüfung

Szenische Prüfung:
Szenisch–musikalische Darstellung eines Repertoireausschnittes oder Mitwirkung an einer Bühnenproduktion. Szenisch gestalteter Text (Monolog, Operndialog, o.ä.).

Musikalische Prüfung (Partienprüfung):
Auswendiger Vortrag einer gesamten Partie möglichst in Originalsprache. Hierbei werden künstlerischer, gesangstechnischer, sowie darstellerisch identifizierender Vortrag bewertet. Im Anschluss findet ein Gespräch in deutscher Sprache über ein vorgegebenes Thema zur Rolle statt.