Rund um die Bewerbung

    Bewerbungsfristen und -unterlagen

    Foto: Rudi Rach

     

    Ausführliche Informationen über Inhalte und Voraussetzungen der Aufnahmeprüfungen in den einzelnen Studienfächern finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs. Diese Informationen sind aber auch der Immatrikulationssatzung zu entnehmen.

    Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum Sommersemester und zum Wintersemester eines Jahres möglich. Ausgenommen davon sind die Bachelor-Studiengänge Jazz und Pop, sowie Schauspiel, Figurentheater, Sprecherziehung/Sprechkunst, in denen nur einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen wird.

    1) Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 30. April (Ausschlussfrist), Anträge auf Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember (Ausschlussfrist) bei der Hochschule eingegangen sein. Als fristgerecht eingereicht gelten nur die Anträge, die sämtliche nach Abs. 2 erforderlichen Unterlagen enthalten. Über Ausnahmefälle entscheidet der Rektor.

    2) Für den Antrag ist das Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung zu verwenden. Dem Antrag auf eine erstmalige Zulassung an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart sind beizufügen:

    • ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen, (pdf-Datei)
    •  bei Bewerbungen aus dem Inland ein adressierter und frankierter Rückumschlag DIN A4 sowie ein adressierter und frankierter Rückumschlag DIN A6.
    • ein ausführlicher Lebenslauf mit Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung sowie ein Passbild,
    • ein Einzahlungsnachweis über eine Bearbeitungsgebühr von 30 €, (Einzahlungsnachweis Ihrer Überweisung: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg, Baden-Württembergischen Bank,Konto-Nr.749 55 301 02, BLZ 600 501 01, IBAN: DE 02 6005 01017495530102, BIC-CODE: SOLADEST. Verwendungszweck: 8587200001142. Bitte unbedingt angeben! Bei ausländischen Bewerbungen 5 Euro Postgebühren zusammen mit der Verwaltungsgebühr einzahlen. Bitte keine internationalen Antwortscheine beilegen!)
    • eine beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis),
    • von Bewerbern, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen, eine Erklärung, dass sie gem. § 58, Abs. 7 LHG an der Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen beabsichtigen,
    • bei Bewerbern für den Studiengang Figurentheater ein ärztliches Attest, aus dem die Eignung für das entsprechende Studium hervorgeht,
    • bei Bewerbern für die Studiengänge Schauspiel und Sprecherziehung/Sprechkunst ein HNO-ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen,
    • bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.

    Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.

    Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge können zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung entsteht in diesen Fällen nicht

    Hinweis für Studienbewerber aus der Volksrepublik China zur APS-Bescheinigung

    Aufgrund eines Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 11.10.2001 werden ab sofort alle Studienbewerber aus der Volksrepublik China gebeten, vor der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart zusätzliche Nachweise vorzulegen.

    Das bedeutet für Sie:

    Bevor Sie sich an unserer Hochschule bewerben, müssen Ihre Bewerbungsunterlagen an der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking vorgelegt werden. Die Akademische Prüfstelle nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

    Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.

    Diese Bescheinigung schicken Sie bitte zusammen mir Ihren Bewerbungsunterlagen an die Musikhochschule. Bewerberinnen und Bewerbern, die das Zertifikat und die Einladung zur Aufnahmeprüfung an einer deutschen Hochschule vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.

    Zur Aufnahmeprüfung und Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart werden nur solche chinesischen Studienbewerber zugelassen, die eine aktuelle Bescheinigung der APS (Akademischen Prüfstelle) bei der Deutschen Botschaft in Peking vorlegen können.

    Bitte beachten:

    Auch Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen eine Bescheinigung der APS bei der Deutschen Botschaft in Peking vorlegen.

    Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    1. Studienbewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern, die sich für ein Bachelor-Studium bewerben, haben gemäß § 60 Abs.3 Ziffer 1 LHG Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau von TestDaF 3 nachzuweisen. (in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen von Sprachschulen); Regelungen für bestimmte Master-Studiengänge sind in der jeweiligen Aufnahmeprüfung festgelegt. Im Aufnahmeverfahren Master kann eine weitere Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen eines Kolloquiums erfolgen, das den Erfordernissen des jeweiligen Faches angemessen ist.

    2. Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass der Bewerber innerhalb eines halben Jahres die Sprachkenntnisse erwirbt und durch eine Prüfung nachweist. Bei Nichtbestehen der Prüfung erlischt die Zulassung.

    Wichtiger Hinweis:

    Ist die Verwaltungsgebühr von 30,- € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung für das angegebene Semester nicht mehr berücksichtigt werden. Die Unterlagen werden zurückgeschickt, falls ein ausreichend frankierter Rückumschlag beilag.

    Bei Anmeldungen für mehrere Studiengänge sind entsprechend viele Anmeldebögen mit Unterlagen und jeweils (!) der Verwaltungsgebühr einzureichen. Unvollständige oder zu spät eingereichte Zulassungsanträge können nicht mehr bearbeitet werden!!!

    Bitte benutzen Sie für die Bewerbung keine aufwendigen Hochglanz-Bewerbungsmappen o.ä.; es genügt eine einfache Mappe, um die Unterlagen zusammenzufassen.

    Bewerber aus dem Haus

    Studenten, die bereits an der Staatlichen Hochschule für Musik in Stuttgart studieren und sich für ein Weiterstudium bewerben möchten, füllen nur den Anmeldebogen aus und geben ihn im Prüfungsamt, Zimmer 9.33 ab. Die Bearbeitungsgebühr entfällt