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Studiengang Künstlerische Ausbildung (KA)
Eine Aufnahme ins 1. Semester ist nicht mehr möglich.
Leitung der Studienkommission und Studienberatung: Studiendekanin
Prof. Anke Dill
Handbuch für Studienbewerber (Anforderungen für die Aufnahmeprüfung)
Zweck des Studiums ist die umfassende Entwicklung der künstlerischen Anlagen und Fähigkeiten. Ziel ist eine vielseitig gebildete und auf die Erfordernisse des Berufslebens bestmöglich vorbereitete Künstlerpersönlichkeit.
Das Berufsbild ist das des Orchestermusikers in den Orchesterinstrumenten oder des freischaffenden Künstlers in den Fächern
Streich- und Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Schlagzeug,
Klavier, Orgel, historische Tasteninstrumente,
Gesang, Opernschule, Dirigieren,
Komposition/Musiktheorie/Computermusik,
sowie Jazz/Popularmusik.
Neben dem Hauptfach erfolgt die Ausbildung in einer Reihe von Pflichtfächern (z.B. Kammermusik, Musiktheorie, Hörerziehung, Musikgeschichte und weitere Fächer) und Wahlpflichtfächern.
Studierende mit dem Berufsziel des Orchestermusikers sind zur Teilnahme an den Projekten des Hochschul-Symphonieorchesters verpflichtet.
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
Studienverlauf
Die Zulassung zum Studium erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung (Anforderungen siehe Immatrikulationssatzung).
Die Inhalte und die Organisation des Studiums regelt die Studienordnung.
Das Studium gliedert sich in ein 4-semestriges Grundstudium und ein 6-semestriges Hauptstudium. Am Ende des 4. Semesters werden in der Zwischenprüfung (siehe Zwischenprüfungsordnung) die Fortschritte im Hauptfach und in wichtigen Pflichtfächern geprüft.
Die Abschlußprüfung besteht aus zwei Teilen: der Diplom-Vorprüfung (Pflichtfächer) am Ende des 9. Semesters und der Diplom-Prüfung im Hauptfach am Ende des 10. Semesters (nähere Informationen in der Prüfungsordnung.
Die Hochschule verleiht nach Bestehen aller Prüfungsteile den akademischen Titel "Diplom-Musiker" mit Angabe des Hauptfachs.
Studiengangswechsel
Das Grundstudium des Studiengangs Künstlerische Ausbildung ist bei Instrumental- und Gesangsfächern inhaltlich identisch mit dem Grundstudium des Studiengangs Musikerziehung. Daher kann nach der Zwischenprüfung in den jeweils anderen Studiengang gewechselt werden.
Opernschule
Studierende mit Hauptfach Gesang können sich nach dem 6. Semester zur Aufnahmeprüfung in die Opernschule anmelden. Die Spezialausbildung Opernschule dauert 4 Semester und wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
Besonders Begabte können - nach bestandener Aufnahmeprüfung - zum Aufbaustudium "Solistenklasse Oper" zugelassen werden. Dauer dieses Studiengangs 2 Semester.
Aufbaustudium "Solistenklasse"
Für besonders Begabte ist - nach bestandener Aufnahmeprüfung - der Aufbaustudiengang Solistenklasse vorgesehen. In 4 Semestern erfolgt hier intensiver Hauptfachunterricht. Studienabschluß ist das Diplom Solistenklasse mit Angabe des Hauptfaches.
Zusatzqualifikationen
erhöhen die Berufschancen erheblich. Die Hochschule bietet deshalb drei Arten von Qualifiaktionsmöglichkeiten an:
"Postgraduale Diplomstudiengänge" (Kammermusik, Korrepetition, Liedgestaltung). In Planung. Dauer 4 Semester, Abschluß ‚Diplom Zusatzstudium'.
Zusätzliche Hauptfächer Ensembleleitung und Musiktheorie/Hörerziehung an. Ihr Studium verlängert die Regelstudienzeit um 2 Semester. Nach Bestehen der Prüfung verleiht die Hochschule ein Zusatz-Diplom in diesen Fächern.
Derzeit ist ein weitergehendes Angebot von Zusatzstudien in Planung, die im wesentlichen parallel zu einem grundständigen oder Aufbau-Studiengang wahrzunehmen sind.
Doppelstudium
Möglich ist auch ein Doppelstudium der beiden Studiengänge Künstlerische Ausbildung und Musikerziehung.
Prüfungsordnungen
Studienordnung für den Diplomstudiengang Künstlerische Ausbildung
Studienordnung für den Diplomstudiengang Künstlerische Ausbildung (Druckversion, pdf)
Studienplan KA
Studienplan KA (Druckversion, pdf)
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