HANDBUCH FÜR STUDIENBEWERBER

 

    

Handbuch für Studienbewerber

Informationen über die Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen für die an unserer Hochschule möglichen Studiengänge
Stand: November 2009

Neue Immatrikulationssatzung

Immatrikulationssatzung (Stand: November 2009, PDF 60 KB)

Anlage (Stand: November 2009, PDF 75 KB)


Anmeldeformular (PDF; Bitte vollständig ausfüllen und per Post an die Hochschule schicken!)

Die Termine der Aufnahmeprüfung stehen - soweit sie bereits festgelegt sind - unter
Termine.


Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil

1. Zulassungstermine
2. Zulassungsantrag
3. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
4. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu den grundständigen Studiengängen
5. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu Masterstudiengängen
6. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zum postgradualen Studiengang Konzertexamen
7. Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen
8. Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung



Inhalte der Aufnahmeprüfung nach § 6 ff. der Immatrikulationssatzung

Vorbemerkung
zur Prüfungsdauer in den künstlerischen Fächern mit freier Programmwahl


Soweit in künstlerischen Teilen mit freier Programmwahl eine Dauer angegeben ist, handelt es sich immer um die Dauer des zu erarbeitenden Programms und nicht um die Dauer der Prüfung. Hinsichtlich der konkreten Dauer einer Aufnahmeprüfung in den künstlerischen Teilen wird auf § 12 Abs. 1 Satz 2 der Immatrikulationssatzung verwiesen.
("Die Prüfungskommission kann den Vortrag eines Werkes unterbrechen und vorzeitig beenden.")


1. Grundständige Studiengänge
1.1 Bachelor Musik

1.1.1 Instrumentale Hauptfächer und Hauptfach Gesang
1.1.2 Hauptfach Orchesterdirigieren
1.1.3 Hauptfach Musiktheorie
1.1.4 Hauptfach Komposition
1.1.5 Hauptfach Jazz
1.1.6 Hauptfach Pop
1.1.7 Hauptfach EMP
1.1.8 Begabtenprüfung Bachelor Musik

1.2 Bachelor Kirchenmusik B (evang./kath.)
1.2.1 Begabtenprüfung Bachelor Kirchenmusik B

1.3 Schulmusik (Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik)
1.4 Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik

1.5 Diplom-Musiklehrer
1.5.1 Zusätzliches Hauptfach Ensembleleitung
1.5.2 Zusätzliches Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung
1.5.3 Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikpädagogik
1.5.4 Zusätzliches Hauptfach Zweitinstrument (einschließlich Gesang)

1.6 Bachelor Sprecherziehung
1.6.1 Begabtenprüfung Bachelor Sprecherziehung

1.7 Bachelor Figurentheater
1.7.1 Begabtenprüfung Bachelor Figurentheater

1.8 Bachelor Schauspielschule
1.8.1 Begabtenprüfung Bachelor Schauspielschule


2. Master-Studiengänge
2.1 Alte Musik
2.2 Blockflöte (einschließlich Master Historische Blasinstrumente)
2.3 Cembalo / Historische Tasteninstrumente
2.4 Dirigieren
2.5 Gesang
2.6 Gitarre (einschließlich Gitarrenduo)
2.7 Jazz
2.8 Kammermusik
2.9 Kirchenmusik A
2.10 Klavier
2.11 Klavier Kammermusik (einschließlich Klavierduo)
2.12 Komposition (einschließlich Komposition/Computermusik)
2.13 Korrepetition
2.14 Lied
2.15 Musikpädagogik
2.16 Musiktheorie
2.17 Musikwissenschaft
2.18 Neue Musik
2.19 Oper
2.20 Orchesterinstrumente (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Schlagzeug, Saxophon)
2.21 Orgel
2.22 Orgel Improvisation


3. Postgradualer Studiengang Konzertexamen
3.1 Gesang /Instrumentalspiel
3.2 Oper
3.3 Klavier
3.4 Komposition
3.5 Dirigieren


4. Jungstudenten




Allgemeiner Teil


1. Zulassungstermine

Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum Sommersemester und zum Wintersemester eines Jahres möglich. Ausgenommen davon sind der Bachelor-Studiengang Figurentheater sowie die Studiengänge Schauspiel und Sprecherziehung, in welchen einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen wird. Der Rektor kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Regelung verfügen.



2. Zulassungsantrag

  1. Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 30. April (Ausschlussfrist), Anträge auf Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember (Ausschlussfrist) bei der Hochschule eingegangen sein. Als fristgerecht eingereicht gelten nur die Anträge, die sämtliche nach Abs. 2 erforderlichen Unterlagen enthalten. Über Ausnahmefälle entscheidet der Rektor.


  2. Für den Antrag ist das von der Hochschule herausgegebene Formblatt zu verwenden. Dem Antrag auf eine erstmalige Zulassung an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart sind beizufügen:
    • ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck,
    • bei Bewerbungen aus dem Inland ein adressierter ausreichend frankierter Rückumschlag DIN A5 sowie ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag DINA6; bei Bewerbungen aus dem Ausland Rückumschläge bitte nicht frankieren, sondern ca. 5 € für Porto mit den Verwaltungsgebühren überweisen
    • ein ausführlicher Lebenslauf mit Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung sowie drei Passbildern,
    • ein Einzahlungsnachweis über eine Bearbeitungsgebühr von 30 €,
    • eine beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis),
    • von Bewerbern, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen, eine Erklärung, dass sie gem. § 58 Abs.7 LHG an der Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen beabsichtigen,
    • eine Erklärung darüber, ob und zu welchem Termin der Bewerber bereits an einem Zulassungsverfahren zum Studium an, der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilgenommen hat,
    • eine Erklärung darüber, ob der Bewerber zum Zeitpunkt seiner Bewerbung an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben ist,
    • bei Bewerbern für die Studiengänge Schauspiel und Bachelor Figurentheater ein ärztliches Attest, aus dem die Eignung für das entsprechende Studium hervorgeht,
    • bei Bewerbern für den Studiengang Bachelor Sprecherziehung ein Attest eines HNO-Facharztes, aus dem hervorgeht, dass keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen,
    • bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.

Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.

Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge können zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung entsteht in diesen Fällen nicht.


Wichtiger Hinweis:

Ist die Verwaltungsgebühr von 30,- € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung für das angegebene Semester nicht mehr berücksichtigt werden. Die Unterlagen werden für das folgende Semester aufbewahrt.

Bei Anmeldungen für mehrere Studiengänge sind entsprechend viele Personalbögen mit Papieren und jeweils (!) der Verwaltungsgebühr einzureichen. Unvollständige oder zu spät eingereichte Zulassungsanträge können nicht mehr bearbeitet werden!!!

Chinesische Bewerber benötigen eine APS Bescheinigung.

Bitte benutzen Sie für die Bewerbung keine aufwendigen Hochglanz-Bewerbungsmappen o.ä.; es genügt eine einfache Mappe, um die Unterlagen zusammenzufassen.




3. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

  1. (1) Studienbewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern, die sich für ein Bachelor-Studium bewerben, haben gemäß § 60 Abs. 3 Ziffer 1 LHG Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau von TestDaF 3 nachzuweisen (in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen von Sprachschulen); Regelungen für bestimmte Master-Studiengänge sind in der jeweiligen Aufnahmeprüfung festgelegt. Im Aufnahmeverfahren Master kann eine weitere Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen eines Kolloquiums erfolgen, das den Erfordernissen des jeweiligen Fachs angemessen ist.


  2. Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass der Bewerber innerhalb eines halben Jahres die Sprachkenntnisse erwirbt und durch eine Prüfung nachweist. Bei Nichtbestehen der Prüfung erlischt die Zulassung.



4. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu den grundständigen Studiengängen

  1. Die Aufnahmeprüfung dient dem Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang.


  2. Die Aufnahmeprüfung besteht aus
    • einer Prüfung im Hauptfach
    • einer allgemeinen Prüfung
    • ggf. weiteren Prüfungsteilen sowie
    • einer Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung für Bewerber, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen
    Die von den Bewerbern während der Aufnahmeprüfung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage.


  3. Die Aufnahmeprüfungen zu den Studiengängen Bachelor Schauspiel und Bachelor Figurentheater sowie zu den Master-Studiengängen und zu den postgradualen Studiengängen Solistenklasse weichen von diesem Schema ab. Die dort von den Bewerbern zu erbringenden Leistungen ergeben sich ebenfalls aus der Anlage.



5. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu Masterstudiengängen

  1. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums oder eines anderen berufsqualifizierenden Studiums an einer deutschen Musikhochschule, einem vergleichbaren Institut des Bologna-Raumes oder einem vergleichbaren Institut des In- oder Auslandes.
  2. In der Aufnahmeprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber erwarten lässt, dass er auf Grund weiterer Förderung hervorragende Leistungen erbringen wird. Die Aufnahmeprüfung findet im Hauptfach statt.
  3. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs.
  4. Bei Bewerbern der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, die sich um einen Studienplatz in einem Master-Studiengang bemühen, kann auf Antrag die Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang als Aufnahmeprüfung für den Master-Studiengang gewertet werden. Die Punktzahl für die Aufnahmeprüfung ist auf dem Protokoll der Bachelor-Prüfung gesondert zu vermerken.
  5. Die Prüfungsanforderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage.



6. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zum postgradualen Studiengang Konzertexamen

  1. (1) Voraussetzung für die Zulassung zum postgradualen Studiengang Konzertexamen ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit überdurchschnittlichem Ergebnis eines Master-Studiengangs, des Diplom-Studiengangs „Künstlerische Ausbildung“ oder eines vergleichbaren Studiengangs an einer deutschen Musikhochschule oder einem vergleichbaren Institut des In- oder Auslandes. Eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist auch dann möglich, wenn Teile der Abschlussprüfung des vorausgegangenen grundständigen Studiums aus terminlichen Gründen noch nicht absolviert werden konnten. Eine Zulassung kann erst erfolgen, wenn das vorausgegangene Studium abgeschlossen ist.


  2. (2) In der Aufnahmeprüfung für einen postgradualen Studiengang soll festgestellt werden, ob der Bewerber erwarten lässt, dass er auf Grund weiterer Förderung hervorragende künstlerische Leistungen erbringen wird. Die Prüfung findet im Hauptfach statt.


  3. (3) Bewerbern der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, die sich um einen Studienplatz im postgradualen Studiengang Konzertexamen bemühen, wird eine vor nicht mehr als einem halben Jahr abgelegte Abschlussprüfung in einem Studiengang nach § 3 der Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Konzertexamen als Aufnahmeprüfung angerechnet.

    Diese Regelung gilt nicht,
    a) wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt,
    b) wenn sich neben internen auch externe Bewerber um einen Studienplatz bemühen.


  4. Die Prüfungsanforderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage.



7. Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen

  1. Bewerber, die zusammen mit dem Zulassungsantrag Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung in einzelnen Prüfungsteilen vorlegen, können auf Antrag von diesen Teilen der Aufnahmeprüfung befreit werden. Über die Anerkennung entscheidet der für die Lehre zuständige Prorektor.


  2. Eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann nicht erfolgen, wenn an anderen Hochschulen erbrachte Studienleistungen soweit anerkannt werden können, dass ein weiteres Studium für die angestrebte Abschlussprüfung nicht mehr erforderlich ist.



8. Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung

Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung ergeben sich aus der Anlage. Die Prüfungskommission kann den Vortrag eines Werkes unterbrechen und vorzeitig beenden.




Inhalte der Aufnahmeprüfung nach § 6 ff. der Immatrikulationssatzung


1. Grundständige Studiengänge

1.1 Bachelor Musik

1.1.1 Instrumentale Hauptfächer und Hauptfach Gesang

A) Allgemeine Prüfung:
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten).
Im Einzelnen wird gefordert:

a) Hörerziehung:
  • Bestimmen von Intervallen.
  • Bestimmen von Akkorden (tonal).
  • Melodiediktat (freitonal - modal - tonal).
  • Zweistimmiges Diktat (tonal).
  • Rhythmusdiktat.
  • Bestimmen von Instrumenten (aus einem Hörbeispiel mit Orchester- bzw. Ensemblemusik).
b) Musiktheorie:
  • Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
  • Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (Sonate, Fuge, Atonalität).
  • 4-stimmiges Aussetzen einer kurzen unbezifferten Generalbassstimme.
  • Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
  • Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung - Gattung - Form - Stilepoche zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Vokal-instrumentales Pflichtfach:
Pflichtfach Klavier für HF Gesang und alle instrumentalen Hauptfächer, außer Klavier, Harfe, Cembalo und Gitarre:
  • Vortrag zweier leicht bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
  • Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage
Für die Hauptfächer Orchesterdirigieren, Komposition und Musiktheorie gelten besondere Bedingungen.


B) Prüfung im vokalen / instrumentalen Hauptfach:
Der Bewerber legt zu Beginn der Aufnahmeprüfung der Kommission eine Liste der von ihm erarbeiteten Werke vor. Aus den darin aufgeführten Werken, die im Hinblick auf Art, Anzahl, Schwierigkeit (mindestens mittlere Schwierigkeit) und Epochenauswahl den nächstseitig genannten Bedingungen entsprechen müssen, wählt die Prüfungskommission die vorzuspielenden Werke aus.

Die unten näher beschriebenen Anforderungen für die Instrumentalprüfungen beziehen sich - falls andere Angaben fehlen - auf die vier Epochen: Barock, Klassik, Romantik und Moderne. Die in Klammern genannten Werktitel sind Beispiele, die den erwarteten technischen und musikalischen Schwierigkeitsgrad verdeutlichen sollen. Nicht eingeklammerte Werkangaben oder als Pflichtstück bezeichnete Werke sind für alle Studiengänge bindend. Bei allen Melodieinstrumenten muss die Werkliste ein Werk mit Klavierbegleitung enthalten.

Gesang: Vier bis sechs Lieder und Arien. Davon mindestens je ein Werk aus den vier Stilbereichen bis einschließlich J. S. Bach, von Haydn bis Schubert, von Schumann bis Debussy/Strauss und aus dem 20. Jahrhundert. Deutschprüfung für alle nicht-deutschsprachigen Bewerber

Klavier: vier Werke aus vier Stilrichtungen;
Barock: z.B. Wohltemperiertes Klavier von Bach;
Klassik: z.B. Kopfsatz einer Beethovensonate;
Romantik: z.B. Chopin Impromptus, Brahms Balladen op.10 usw.
Werke aus dem 20. und 21. Jahrhundert;
Programmdauer ca. 30 Minuten
Vom-Blatt-Spiel
Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen.

Cembalo: Drei Werke aus drei verschiedenen Epochen bzw. Stilen, darunter eines von J. S. Bach

Historische
Tasteninstrumente (Alte Musik auf Orgel
und historischen Tasteninstrumenten):


Vier Werke aus vier verschiedenen Epochen bzw. Stilen, darunter eines von J.S. Bach. Zwei Werke sollen auf dem Cembalo, zwei auf der Orgel gespielt werden.

Orgel: Ein freies Werk von J.S.Bach (Präludium / Fantasie / Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der folgenden Kategorien:
a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude)
b) Romantik (z.B. eine Sonate von Mendelssohn, ein Choral von Franck, ein mittelschweres freies Werk von Reger)
c) 20. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen)

Violine:

Viola:

Violoncello:


Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde

Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde

Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde

Kontrabass: Tonleitern über zwei Oktaven. Zwei Etüden aus F. Simandl: 30 Etüden. Eine Etüde aus F. Simandl: Kontrabassstudien, Heft 7. Solostück mit Klavierbegleitung ad lib.

Gitarre: Drei Werke, davon je eins aus Renaissance/Barock, Klassik/Romantik und dem 20./21. Jahrhunderts.
Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage
Spieldauer ca. 10-15 Minuten.

Blockflöte: Mindestens drei vollständige Werke unterschiedlicher Epochen nach eigener Wahl

Querflöte,
Oboe,
Klarinette,
Fagott:
Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen.

Horn: Enthalten müssen sein:
- ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein erster Satz eines Mozart-Konzerts
Mindestspieldauer 10-15 Minuten.

Saxophon: Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie-Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. 1 bis 2 Stücke können as dem Bereich Jazz stammen.

Trompete: Enthalten müssen sein:
- ein Originalwerk für Trompete aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein weiteres Werk, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet
- ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. aus Arban, 14 Studien, oder Charlier)
Mindestspieldauer 10-15 Minuten

Posaune: Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
Mindestspieldauer 10-15 Minuten

Tuba: Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen; zwei Etüden.

Schlagzeug: Sechs Stücke ohne Begleitung:
Zwei Stücke für Pauken (mindestens eine Etude)
Zwei Stücke für Kleine Trommel (mindestens eine Etude)
Zwei Stücke Mallet-Literatur (Marimba und/oder Vibraphon, Vierschlägeltechnik)

Harfe: Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück





1.1.2 Hauptfach Orchesterdirigieren

Gehör: Erkennen von Intervallen, Akkorden, Rhythmus, Klangfarbe (schriftliche Ausarbeitung von Aufgaben nach Hörbeispielen)

Theorie: Kenntnis harmonischer und formaler Abläufe, Analyse vorgelegter Werkabschnitte, instrumentatorische Arbeit, Stilkunde. Instrumentationskenntnis und eine leichte Instrumentationsaufgabe.

Hauptinstrument:
Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen


Partiturspiel:Klavier als Hauptinstrument
1. Vorbereitetes sinfonisches Werk der Romantik (z.B. 1. Satz einer Sinfonie von Brahms, Schumann oder Bruckner)
2. Blattspiel eines Werkausschnittes mit transponierenden Instrumenten (z.B. Brahms: Violinkonzert 2. Satz)
Klavier als Nebeninstrument
1. Vorbereitetes sinfonisches Werk der Wiener Klassik (z.B. langsamer Satz einer Sinfonie von Mozart oder Haydn)
2. Blattspiel einzelner Stimmen aus einem Werk mit transponierenden Instrumenten

Dirigieren: Erster Teil:
  1. Dirigieren mit 2 Klavieren:
    Zwei vorbereitete Werke, die mindestens 2 Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden (1 bis 2 Sätze aus einer klassischen oder romantischen Sinfonie und ein Satz aus einem spätromantischen oder modernen Stück).
  2. Hauptinstrument:
    Zwei kürzere Abschnitte aus Werken zweier verschiedener Epochen. Falls Klavier kein Hauptinstrument ist: nur 1 bis 2 Werke von geringem Schwierigkeitsgrad
  3. Vom-Blatt-Spiel:
    Klavierauszug mit Gesangsstimme (mindestens markiert). Unterschiedliche Anforderungen für Klavier als Haupt-, bzw. Nebenfach.
  4. Evtl. zusätzliches Nebeninstrument:
    Kurzes Vorspiel.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Kammerorchester/Ensemble. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden.


Aufnahmeprüfung in das Hauptstudium (5. Semester)

Die Aufnahmeprüfung erfolgt in den gleichen Disziplinen und hat den gleichen Ablauf wie die Aufnahmeprüfung ins Grundstudium, aber mit entsprechend höheren Anforderungen, um die Entwicklung unmittelbar prüfen zu können.



1.1.3 Hauptfach Musiktheorie

A Allgemeiner Teil

Gehörbildung, Musiktheorie (siehe 1.1.1 A,1)

B Prüfung im Hauptfach Musiktheorie:

a) Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 min.)
Kolloquium über ein selbst gewähltes musiktheoretisches Thema unter Einbeziehung von Analysen
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang-/Notenbeispielen vom 18. Jh. bis zur Gegenwart

b) Vokal-instrumentales Pflichtfach
Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik



1.1.4 Hauptfach Komposition

A Allgemeiner Teil

Gehörbildung, Musiktheorie (siehe 1.1.1 A,1)

B Prüfung im Hauptfach Komposition:

1) Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 min.):
Kolloquium zu eigenen Kompositionen (vorzulegen sind verschiedene Arbeiten für unterschiedliche Besetzungen)
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 min.).
Stilkunde: Vorlage von Klang-/Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart

2) Vokal-instrumentales Pflichtfach:
Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik



1.1.5 Hauptfach Jazz

Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor Jazz gliedert sich in die Prüfungsteile (A) Allgemeine Prüfung und (B) Instrumentales Hauptfach bzw. (C) Gesang:

A Allgemeine Prüfung:
a) Musiktheorie:
Erkennen und Benennen von Intervallen und Skalen (Dur-, Moll-, Kirchentonleitern, Ganztonskala, Alterierte Akkorde…). Notation und Analyse von Harmoniefolgen in Symbolschrift.

b) Gehörbildung:br> Hören von Intervallen, Skalen (Dur-, Moll- und Kirchentonleitern), Akkorden (Drei-klänge mit Umkehrungen, Vierklänge wie maj7, m7, 7, m7b5, °7 in Grundstellung). Hören und Notieren von Melodik (Dur, Moll) und Rhythmik.

c) Klavier Pflichtfach:
Vortrag eines ausnotierten Stückes (Klassik oder Jazz/Pop) und eines Jazz-Standards. Vom-Blatt-Spiel einfacher Harmoniefolgen in Symbolschrift.


B Instrumentales Hauptfach
a) Vorspiel eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/Transkription)
b) Vom-Blatt-Spiel einer vorgelegten Instrumentalstimme
c) Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form.

Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eigener Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.

C Hauptfach Gesang
a) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik (binär und ternär). Mindestens eines der beiden Stücke muss eine Scat-Improvisation beinhalten.
b) Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Transkription, Etüde, Lied).
c) Vom-Blatt-Singen einer vorgelegten Vokalstimme

Eigene Stücke sind möglich. Ein eigener Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.



1.1.6 Hauptfach Pop

Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor Pop gliedert sich in die Prüfungsteile (A) Allgemeine Prüfung und (B) Instrumentales Hauptfach bzw. (C) Gesang:

Allgemeine Prüfung:
a) Musiktheorie:
Erkennen und Benennen von Intervallen und Skalen (Dur-, Moll-, Kirchentonleitern, Ganztonskala, Alterierte Akkorde...). Notation und Analyse von Harmoniefolgen in Symbolschrift.

b) Gehörbildung:
Hören von Intervallen, Skalen (Dur-, Moll- und Kirchentonleitern), Akkorden (Dreiklänge mit Umkehrungen, Vierklänge wie maj7, m7, 7, m7b5, 07 in Grundstellung). Hören und Notieren von Melodik (Dur, Moll) und Rhythmik.

c) Klavier Pflichtfach:
Vortrag eines ausnotierten Stückes (Klassik oder Jazz/Pop). Vom-Blatt-Spiel einfacher Harmoniefolgen in Symbolschrift.

B Instrumentales Hauptfach:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhytmusgruppe oder mit Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.

Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.

C Hauptfach Gesang:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhytmusgruppe oder mit Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik. Mindestens eines der beiden Stücke muss eine Scat-Improvisation beinhalten. Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.

Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.



1.1.7 Hauptfach EMP (Elementare Musikpädagogik)

A) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A,1).

B. Prüfung im Hauptfach:
a) Praktische Prüfung in der Gruppe mit Aufgabenstellungen, die von der Kommission gegeben werden, aus folgenden Bereichen:
- Rhythmik (Improvisation mit Musik, Sprache und Bewegung, Nonverbale Kommunikation/Interaktion, Objektarbeit, Rhythmik/Metrik)
- Körper- und Bewegungsbildung
- Improvisation (elementares Instrumentarium, Stimme)
b) Nachweis körperlicher, stimmlicher und pädagogischer Eignung und Neigung
c) Gespräch mit der Kommission

C. Prüfung im Pflichtfach Instrument/Gesang:
Vortrag von drei Werken aus unterschiedlichen Epochen (Gesamtdauer ca. 15 Minuten).

D. Prüfung Pflichtfach Klavier:
Nachweis grundlegender Kenntnisse:
a. Einfaches Kadenzspiel.
b. Vortrag eines leichten bis mittelschweren Werkes der Klavierliteratur.



1.1.8 Begabtenprüfung für den Bachelor Musik

Die Begabtenprüfung besteht aus:
A. der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.1.1).
B. der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (vgl. 1.1.1 – 1.1.6).
C. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.

  1. Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
      • Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
      • Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
  2. Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
  3. Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  4. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
  5. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
  6. Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
  7. Die Prüfung ist nicht öffentlich.



1.2 Bachelor Kirchenmusik B

Die Aufnahmeprüfung für den grundständigen Bachelor-Studiengang Kirchenmusik B (ev./kath.) gliedert sich in die Prüfungsteile (A) Allgemeine Prüfung, (B) Gesang/Klavier, (C) Orgel Literaturspiel und (D) Liturgisches Orgelspiel/Orgelimprovisation.

A) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A, a und b.

B) Gesang/Klavier:
a) Gesang:
Vorsingen eines leichteren Kunstliedes und zweier Kirchenlieder (letztere auswendig).
b) Klavier:
Vorspiel dreier Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Stilepochen, z.B. J. S. Bach: Dreistimmige Inventionen; J. Haydn: Sonate D-Dur; L. van Beethoven: Bagatellen; R. Schumann: Waldszenen; M. Reger: Albumblätter; B. Bartok: Mikrokos-mos Band III oder IV. Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen.

C) Prüfung im instrumentalen Hauptfach Orgel:
Ein freies Werk von J.S. Bach (Präludium / Fantasie / Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der folgenden Kategorien:
a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude).
b) Romantik (z.B. eine Sonate von Mendelssohn, ein Choral von Franck, ein mittelschweres freies Werk von Reger).
c) 20. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen).

Liturgisches Orgelspiel / Orgelimprovisation:
a) Vorbereitete Improvisation einer kleinen Choralpartita oder einer freien Form
b) Harmonisierung von Choralmelodien (ad hoc). Improvisation von Intonationen zu Choralmelodien (ad hoc).



1.2.1 Begabtenprüfung für den Bachelor Kirchenmusik B

Die Begabtenprüfung besteht aus:
A. der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.1.1).
B. der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (vgl. 1.2 B,C,D).
C. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.

  1. Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
      • Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
      • Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
  2. Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
  3. Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  4. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
  5. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
  6. Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
  7. Die Prüfung ist nicht öffentlich.



1.3 Schulmusik (Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik)

Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

  1. Hauptinstrument
  2. Allgemeine Prüfung
  3. Klavier Pflichtfach (wenn nicht Hauptinstrument)
  4. Gesang (wenn nicht Hauptinstrument)
  5. Schulpraktisches Klavierspiel
  6. Musikalische Gruppenleitung
  7. Eignungsgespräch mit der Kommission
A) Hauptinstrument

Die unten näher beschriebenen Anforderungen für die Instrumentalprüfungen beziehen sich – falls andere Angaben fehlen – auf die vier Epochen Barock, Klassik, Romantik und Moderne. Die in Klammern genannten Werktitel sind Beispiele, die den erwarteten technischen bzw. musikalischen Schwierigkeitsgrad verdeutlichen sollen.

Klavier: Vier Werke, davon je eines aus den Epochen Barock (z.B. Sätze aus den Französischen Suiten von Bach), Klassik (z.B. Kopfsatz einer Sonate – ab Band 2 – von J. Haydn), Romantik (z.B. Papillons op. 2 von R. Schumann oder Impromptus von F. Schubert) und Moderne (z.B. aus den „Visions fugitives“ von S. Prokofjew op. 22). Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen.
Zusätzlich ist ein technisch leichtes Stück vom Blatt zu spielen.

Orgel:
Ein freies Werk von J.S.Bach (z.B. Präludium/Fantasie/Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der folgenden Kategorien: a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude)
b) Romantik (kürzeres Stück mittlerer Schwierigkeit, z.B. von Mendelssohn, Brahms, Franck, Reger)
c) 20./21. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen)

Gesang:
Vier bis sechs Lieder und Arien, davon mindestens je ein Werk aus den vier folgenden Stilbereichen: bis einschl. J. S. Bach, von Haydn bis Schubert, von Schumann bis Debussy/Strauss und aus dem 20./21. Jahrhundert (auch Jazz, Pop, Musical möglich); zusätzlich ein leichtes Stück vom Blatt.

Violine:

Viola:

Violoncello:


Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde

Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde

Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde

Kontrabass: Tonleitern über zwei Oktaven, zwei Etüden aus F. Simandl: 30 Etüden, eine Etüde aus F. Simandl: Kontrabassstudien, Heft 7, Solostück mit Klavierbegleitung ad lib

Blockflöte: Eine Barocksonate (Altblockflöte), ein Werk aus dem 17. Jahrhundert (Sopran-blockflöte) und ein Werk aus dem 20./ 21. Jahrhundert, alle nach freier Wahl.

Querflöte: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Oboe: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Klarinette: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Fagott: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Horn: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Trompete: Enthalten müssen sein:
- ein Originalwerk für Trompete aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein weiteres Werk, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet
- ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. Arban, 14 Studien oder Charlier)
Mindestspieldauer: 10-15 min.

Posaune: Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert

Gitarre: Drei Werke, davon je eins aus Renaissance/Barock, Klassik und Romantik/Moderne.

Schlagzeug: Kleine Trommel: ein Stück oder eine Etüde
Pauke: ein Stück oder eine Etüde
Mallets (Marimba oder Vibraphon): ein Vortragsstück

Cembalo: Drei Werke aus drei verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen, darunter eins von J. S. Bach.

Blockflöte: Pflichtstück: G. Ph. Telemann: Sonate F-Dur aus dem „Getreuen Musikmeister“, dazu ein Werk aus dem 17. Jahrhundert und ein Werk freier Wahl aus dem 20./21. Jahrhundert

Harfe: Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück

Saxophon: Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie- Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. Ein bis zwei Stücke können aus dem Bereich Jazz stammen.

NEU! Jazz-Gesang, Jazz-Klavier, E-Bass etc.: a) Vorspiel bzw. Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/ Transkription, aus dem klassischen Bereich, bei Schlagzeug Marimbaphon, Vibraphon oder Kleine Trommel). b) Vom-Blatt-Spiel einer vorgelegten Instrumentalstimme. c) Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eige-ner Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.

NEU! Keyboard (Pop), E-Bass (Pop), etc.: 1. Hauptinstrument:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhythmusgruppe oder mit Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe.

2. Hauptinstrument Pop-Gesang:
a) Vortrag eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhythmusgruppe oder mit Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik. Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.


B) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A, a und b.

C) Klavier-Pflichtfach (entfällt, wenn Klavier als Hauptinstrument gewählt wird)
Zwei Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Epochen. Leichtes Vom-Blatt-Spiel.

Für Erstinstrument Orgel bzw. Keyboard: Vorspiel dreier Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Stilepochen, z.B. J. S. Bach: Dreistimmige Inventionen; J. Haydn: Sonate D-Dur; L. van Beethoven: Bagatellen; R. Schumann: Waldszenen; M. Reger: Albumblätter; B. Bartok: Mikrokosmos Band III oder IV. Leichtes Vom-Blatt-Spiel.

D) Gesang (entfällt, wenn Gesang als Hauptinstrument gewählt wird)
Zwei Kunstlieder oder Arien aus jeweils verschiedenen Epochen. Zwei Volkslieder, jeweils mindestens drei Strophen, sind ohne Begleitung vorzusingen. Die Kunst- und Volkslieder sollen auswendig vorgetragen werden! Zusätzlich muss ein Stück vom Blatt gesungen werden.

E) Schulpraktisches Klavierspiel:
• Für Bewerber mit Klavier, Jazz-Klavier bzw. Orgel als Hauptinstrument: Der Bewerber bringt je 2 selbstgewählte Lieder aus dem Bereich (internationales) Volkslied/Folklore und aus dem Bereich der populären Musik als Leadsheet mit, wovon die Prüfungskommission je ein Lied auswählt. Mindestens eines der von der Prüfungskommission ausgewählten Lieder soll vom Bewerber selbst zu seiner Klavierbegleitung gesungen werden.
• Für Bewerber mit einem Melodie- oder Zupfinstrument bzw. Gesang, Schlagzeug oder Drum-Set als Hauptinstrument: Der Bewerber bringt je 2 selbstgewählte Lieder aus dem Bereich (internationales) Volkslied/Folklore und aus dem Bereich der populären Musik als Leadsheet mit, wovon die Prüfungskommission je ein Lied auswählt. Die von der Prüfungskommission ausgewählten Lieder sollen vom Bewerber mit einer einfachen Begleitung vorgetragen werden.
• Für Bewerber mit Hauptinstrument Klavier, Jazz-Klavier bzw. Orgel: Der Bewerber spielt eine erweiterte Kadenz in der Tonart, die ihm von der Prüfungskommission vorgegeben wird.
• Für alle anderen Bewerber: Der Bewerber spielt eine einfache Kadenz in der Tonart, die ihm von der Prüfungskommission vorgegeben wird.

F) Musikalische Gruppenleitung:
Für den Prüfungsteil „Musikalische Gruppenleitung“ suchen sich die Bewerber aus Schulbüchern zwei Titel (ein- oder mehrstimmige Lieder oder Kanon) aus. Von den gewählten Stücken sind 25 Kopien mitzubringen. Die Prüfungskommission bestimmt, welcher der Titel in etwa 5 Min. mit der Gruppe der Mitbewerber erarbeitet wird. Ein reines Sprechstück oder ein rein rhythmisches Stück ist nicht zugelassen.

G) Eignungsgespräch mit der Kommission



1.4 Verbreiterungsfach Jazz/Pop

  1. Vorspiel bzw. Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/ Transkription, aus dem klassischen Bereich, bei Schlagzeug Marimbaphon, Vibraphon oder Kleine Trommel).
  2. Vom-Blatt-Spiel eines Lead-Sheets und Improvisation über die Harmoniefolge.
  3. Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhyth-mik (binär und ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eigener Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
  4. Klavier-Nebenfachprüfung: Vortrag eines Jazz- oder Popstückes II-V-I-Kadenzen bis drei Vorzeichen.


1.5 Diplom-Musiklehrer (ML)

(Aufnahmen nur noch in zusätzliche Hauptfächer möglich!)

1.5.1 Zusätzliches Hauptfach Ensembleleitung

Voraussetzung:
Ein Semester Teilnahme an Chorleitung I

Aufnahmeprüfung:
1) Partiturspiel: Spielen eines leichten vierstimmigen Satzes (neue Schlüssel, vier Systeme) und ein vorbereitetes Chorwerk sowie einzelne Stimmen daraus singen.
2) Ensembleleitung: Probe eines Liedes
3) Vom-Blatt-Singen: Bach Choral



1.5.2 Zusätzliches Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung

Voraussetzung:
Bestandene Zwischenprüfung in Musiktheorie und Hörerziehung (in der Regel am Ende des 4. Semesters)

Aufnahmeprüfung:
1) Musiktheorie
Vorlage von satztechnischen Arbeiten
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten): Analyse eines vorgelegten Werkes (Vorbereitungszeit ca. 45 Minuten).
2) Gehörbildung
Schriftliche Prüfung (Dauer ca. 60 Minuten): Diktate und Lückentexte zur Harmonietechnik des 17.–20. Jahrhunderts; Aufgaben zu Rhythmus (Neue Musik, Jazz);
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten): Höranalytische Aufgaben (Klassik, Neue Musik).

Das Zusätzliche Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung kann erst begonnen werden, wenn die Aufnahmeprüfungen in beiden Fächern bestanden sind.



1.5.3 Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikpädagogik

Praktische Prüfung (Dauer ca. 60 Minuten als Gruppenprüfung); Aufgaben aus folgenden Bereichen:
  • Rhythmik (Improvisation mit Musik, Sprache und Bewegung, Nonverbale Kommunikation/Interaktion, Objektarbeit, Rhythmik/Metrik)
  • Körper- und Bewegungsbildung
  • Improvisation (elementares Instrumentarium, Stimme)
mit anschließendem Kolloquium.



1.5.4 Zusätzliches Hauptfach Zweitinstrument

Vortrag von drei Werken aus drei verschiedenen Stilepochen.



1.6 Bachelor Sprecherziehung

1. Teil - Prüfung im Hauptfach:
  1. Unvorbereitetes Lesen eines vorlegten Textes
  2. Sprechen von gegebenen Texten (Vorbereitungszeit ca. 40 Minuten)
  3. Freier Vortrag selbstgewählter, vorbereiteter Texte, die Vers und Prosa aus wenigstens zwei Jahrhunderten enthalten müssen. Programmdauer ca. 8 bis 10 Minuten. Eine Liste der vorbereiteten Texte muss spätestens 14 Tage vor der Aufnahmeprüfung beim Prüfungsamt unaufgefordert eingereicht werden.
  4. In Einzelfällen Ausführung von Improvisationsaufgaben, die im Laufe der Prüfung von Dozenten gestellt werden.
  5. Eignungsgespräch mit der Kommission
Anmerkung: Reihenfolge der Teile 1. bis 3. nach Wahl des Bewerbers.

Das Bestehen der Prüfung im Hauptfach ist Voraussetzung für die Zulassung zur Allgemeinen Prüfung.

2. Teil - Allgemeine Prüfung:
  1. Schriftlicher Teil (Dauer ca. 60 Minuten)
    Interpretation eines künstlerischen oder essayistischen Prosatextes
  2. Mündlicher Teil
    a) Beantworten von Fragen zu den Klausurtexten der Hauptfachprüfung
    b) Freisprachliche Äußerung zu einem gegebenen Thema
3. Praktischer Teil

Ausführung von Bewegungsimprovisationen in Bezug zu Gruppe, Raum und Rhythmus nach Vorgaben der Kommission.



1.6.1 Begabtenprüfung für den Bachelor Sprecherziehung/Sprechkunst

Die Begabtenprüfung besteht aus:
1.Teil - der Prüfung im Hauptfach (vgl. 1.6).
2.Teil - der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.6).
3.Praktischer Teil (vgl. 1.6).
4.Teil - der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.

  1. Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
      • Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
      • Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
  2. Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
  3. Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  4. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
  5. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
  6. Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
  7. Die Prüfung ist nicht öffentlich.



1.7 Bachelor Figurentheater

Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

1. Vorspiel (Dauer nach Vorgabe der Kommission):
  1. Vorbereitete Aufgaben:
    Vorspielen von ein bis zwei selbständig erarbeiteten Szenen mit einer Programmdauer von maximal 10 Minuten. Dabei sollen gattungstypische Ausdrucksmittel (Materialien, Objekte, Masken oder Theaterfiguren) eingesetzt werden. Sind die in der (den) vorgespielten Szene(n) verwendeten Ausdrucksmittel nicht selbst hergestellt, ist ein Quellennachweis erforderlich und der Bewerber muss zusätzlich bildnerische Arbeiten vorweisen, die er selbst gestaltet hat. Im anschließenden Kolloquium können weitere Dokumentationen, Praktikumszeugnisse, Gutachten usw. vorgelegt werden.

  2. Nicht vorbereitete Aufgaben:
    Kreative Ausführung einer Improvisationsaufgabe mit Ausdrucksmitteln, die von der Prüfungskommission vorgelegt werden.
2. Workshop (Dauer zwei Tage):

Aktive Teilnahme an einem von den Lehrkräften des Studienganges Figurentheater durchgeführten Workshop für diejenigen Kandidaten, die nach Prüfungsteil 1 (Vorspiel) in die engere Wahl genommen sind.



1.7 Begabtenprüfung für den Bachelor Figurentheater

Die Begabtenprüfung besteht aus
1. Vorspiel (Dauer nach Vorgabe der Kommission), vgl. 1.7
2. Workshop (Dauer 2 Tage), vgl. 1.7
3. Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.

  1. Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
      • Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
      • Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
  2. Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
  3. Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  4. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
  5. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
  6. Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
  7. Die Prüfung ist nicht öffentlich.



1.8 Bachelor Schauspielschule

Vorbereitete Aufgaben:
Vorspielen dreier kurzer Szenenausschnitte oder Monologe aus modernen und klassischen Rollen verlangt. Die Gesamtlänge der Szenenausschnitte darf 20 Minuten nicht überschreiten.

Nicht vorbereitete Aufgaben:
Kreative Ausführung von Improvisationsaufgaben, die von der Prüfungskommission gestellt werden.

Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Runde:
Der Kandidat spielt mindestens eine seiner erarbeiteten Rollen vor. Der Kandidat entscheidet, welche diese erste Rolle sein soll. Die Kommission entscheidet dann, ob und welche weitere Rolle(n) sie von dem Kandidaten sehen will. Die Kommission kann den Vortrag jederzeit unterbrechen oder vorzeitig abbrechen.
Die Kommission beschließt, welche der Kandidaten in die 2. Runde kommen werden und legt fest, mit welchen ihrer Rollen sie das Vorspiel in der 2. Runde beginnen sollen. Gegebenenfalls stellt sie eine spezifische Aufgabe, die die Kandidaten in der 2. Runde zu erfüllen haben.
2. Runde:
(während des Zeitraums der Aufnahmeprüfung täglich nach der 1. Runde):
Der Kandidat beginnt mit der verabredeten Rolle. Die Kommission entscheidet, ob und wel-che weiteren Rollen sie sehen möchte. Gegebenenfalls wird dem Kandidaten zusätzlich eine einfache Improvisationsaufgabe gestellt und/oder ein Lehrer arbeitet mit ihm an einer seiner Rollen. Seine gesanglichen und stimmlichen Voraussetzungen werden überprüft. Die Kommission entscheidet, welcher der Kandidaten in die 3. Runde aufgenommen wird. Gegebenenfalls wird dem Kandidaten eine neue Rolle genannt, die er für die 3. Runde selbständig einzustudieren hat.
3. Runde:
Die 3. Runde beginnt mit einem Körpertraining für alle Kandidaten, eine Improvisationsarbeit in Gruppen schließt sich an und wird jeweils von einem Bewegungs-, bzw. Grundlagenlehrer angeleitet. Die Kommission entscheidet, mit welcher Rolle der Kandidat sein Vorspiel beginnt und dann fortsetzen soll. Gegebenenfalls wird ein Lehrer ein einer der gezeigten Rollen mit dem Kandidaten arbeiten. In Einzelgesprächen mit der Kommission wird der Kandidat zu seinem fachlichen Hintergrund und zu den Gründen für seinen Berufswunsch befragt.



1.8 Begabtenprüfung für den Bachelor Schauspiel

Die Begabtenprüfung besteht aus
1. der künstlerischen Aufnahmeprüfung, vgl. 1.8
2. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.

  1. Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
      • Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
      • Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
  2. Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
  3. Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  4. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
  5. Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
  6. Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
  7. Die Prüfung ist nicht öffentlich.



2. Master-Studiengänge

Die Regelstudienzeit der Master-Studiengänge beträgt 4 Semester. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Master-Studiengang ist ein Bachelor- oder Diplom-Abschluss. Studierende gleichnamiger Zusatzstudien können in die entsprechenden Master-Studiengänge wechseln.


2.1 Master Alte Musik

Alle Instrumente und Gesang, sofern nicht weiter spezifiziert:
Vortrag von mindestens drei Werken der Alten Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
Barock-Violine:
Mindestens drei Werke des 16.-18. Jh., möglichst gespielt auf Darmsaiten (E und A unumsponnen) und mit passendem Bogen, z.B. Castello, Biber, J.S. Bach, Couperin, Mozart. Kammermusik möglich.
Trompete:
Drei Solo- bzw. Kammermusikwerke des 16.-18. Jh. teilweise gespielt auf Naturtrompete, gegebenenfalls Klappentrompete
Barock-Posaune:
Drei Solo- bzw. Kammermusikwerke des 16.-18. Jh., z.B. eine Canzon von Frescobaldi, eine Sonate von Castello oder ein Konzert von Albrechtsberger, Wagenseil..., gespielt auf Barockposaune.
Gitarre:
Es sind mindestens 3 Werke vorzubereiten, die folgende Bereiche abdecken:
1.) Ein Werk aus dem Repertoire der Renaissancelaute, bzw. Vihuela.
2.) Eine der Lautensuiten, bzw. Präludium, Fuge und Allegro von J. S. Bach (BWV 995, 996, 997, 1006 a oder 998) oder eine vollständige Suite von S. L. Weiss auf der klass. Gitarre.
3.) Ein Werk ist auf einem der folgenden Instrumente vorzubereiten: Vihuela, Barockgitarre oder Chitarrone.


2.2 Master Blockflöte (einschl. Historische Blasinstrumente)

Vortrag von mindestens 3 technisch und/oder musikalisch anspruchsvollen Werken aus verschiedenen Stilepochen (Zeitraum: 1500 bis zur Gegenwart) nach eigener Wahl.
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.


2.3 Master Cembalo/Historische Tasteninstrumente

Cembalo:
Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung auf der Orgel und mindestens einem weiteren historischen Tasteninstrument. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen. Ein Werk soll von J.S.Bach sein.
Historische Tasteninstrumente:
Vortrag von mindestens drei Werken verschiedener Zeit- und Nationalstile auf mindestens zwei historischen Tasteninstrumenten. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen. Ein Werk soll von J.S.Bach sein.


2.4 Master Dirigieren

1. Master Dirigieren Orchester:
Erster Teil:
  1. Dirigieren mit 2 Klavieren:
    Zwei vorbereitete Werke, die mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden (1 bis 2 Sätze aus einer klassischen oder romantischen Sinfonie und ein Satz aus einem spätromantischen oder modernen Stück).
  2. Hauptinstrument:
    Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
    Nebenfach Klavier (falls Klavier nicht Hauptinstrument ist): Zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen
  3. Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
    Klavierauszugspiel: Klavierauszug mit Gesangsstimme vom Blatt (mindestens markiert); vorbereiteter Klavierauszug (Oper).
    Partiturspiel: Vorbereitetes Orchesterwerk der Romantik oder Spätromantik; Vom-Blatt-Spiel von Partiturausschnitten mit transponierenden Instrumenten. Unterschiedliche Anforderungen für Klavier als Haupt-, bzw. Nebenfach.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Ensemble/Kammerorchester/Sinfonieorchester. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden

2. Master Dirigieren Musiktheater:
Erster Teil:
  1. Dirigieren mit 2 Klavieren:
    Zwei vorbereitete Werke, die mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden (1 bis 2 Sätze aus einer klassischen oder romantischen Sinfonie oder 1 bis 2 Szenen/Rezitativ und Arie aus einer klassischen oder romantischen Oper; ein Satz aus einem spätromantischen oder modernen Stück bzw. Oper).
  2. Hauptinstrument:
    Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
    Nebenfach Klavier (falls Klavier nicht Hauptinstrument ist): Zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen
  3. Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
    Klavierauszugspiel: Klavierauszug (Oper) mit Gesangsstimme vom Blatt (mindestens markiert).
    Vorbereiteter Klavierauszug (Oper) mit markierten Stimmen.
    Unterschiedliche Anforderungen für Klavier als Haupt- bzw. Nebenfach.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Kammerorchester/Ensemble. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden

3. Chordirigieren/Chorsinfonik:
Erster Teil:
  1. Hauptinstrument:
    Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
  2. Gesang
    Vortrag von Liedern und Arien aus unterschiedlichen Epochen.
    Gesamtdauer des Programms ca. 15 Minuten
  3. Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
    Klavierauszugspiel: Vomblattspiel von chorsinfonischen Klavierauszügen mittlerer Schwierigkeit
    Vorbereiteter Klavierauszug: J.S.Bach Arie "Eilt, ihr angefochtnen Seelen" aus der Johannespassion mit gesungener Solostimme und Choreinsätzen
  4. Partiturspiel:
    Vom-Blatt-Spiel von Ausschnitten aus einer klassisch-romantischen Oratorienpartitur mit transponierenden Bläserstimmen; Vom-Blatt-Spiel von 4-6-stimmigen Chorpartituren mittlerer Schwierigkeit;
    Vom-Blatt-Singen einer tonalen und einer nicht-tonalen Chorstimme
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Chor a cappella (Dauer ca. 15 min) Probenarbeit/Dirigat mit einem Kammerorchester/Ensemble.
Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben.


2.5 Master Gesang

Vorbereitetes Programm mit mindestens 8 Werken (davon höchstens 2 Opernarien), die außer in italienischer und deutscher Sprache noch in einer weiteren Fremdsprache vorzutragen sind. Das Programm muss die vier folgenden Epochen umfassen:
- Vorklassik
- Klassik bis einschließlich Schubert
- Romantik bis einschließlich Impressionisten
- Werke des 20./21. Jahrhunderts
Die Gesamtdauer des vorbereiteten Programms soll ca. 40 Minuten betragen.


2.6 Master Gitarre (einschließlich Gitarren-Duo)

Vortrag von 3 Werken aus folgenden Stilepochen:
1.) Renaissance/Barock
2.) Klassik/Romantik
3.) Werk des 20./21. Jahrhunderts
4.) Blattspielstück im mittleren Schwierigkeitsgrad
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.


2.7 Master Jazz

Improvisation über vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, darunter eine Eigenkomposition. Eigene Begleiter sind zugelassen. Eine Rhythmusgruppe kann gestellt werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.


2.8 Master Kammermusik

Vortrag von mindestens drei kammermusikalischen Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.


2.9 Master Kirchenmusik A

Orgel-Literatur: Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des vorbereiteten Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
Orgel-Improvisation: Improvisation einer vorbereiteten Partita oder Fantasie. Gottesdienstliche Improvisationen nach Vorgaben der Kommission.
Dirigieren:
1. Dirigat der Einleitung aus Haydns „Schöpfung“ (mit 2 Klavieren)
2. Chorprobe (ca. 15 Minuten) mit einem selbst gewählten Werk (etwa 30 Chorpartituren sind mitzubringen)


2.10 Master Klavier

Das vorgelegte Programm muss mindestens 5 vollständige Werke umfassen, die die nachstehenden Epochen abdecken:
  • Barock
  • Klassik
  • Romantik
  • Klassische Moderne (bis 1945, z.B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow, Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.)
  • Neue Musik (nach 1945)
Eines der vorgelegten Werke muss eine virtuose Etüde sein.
Vom Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Programmdauer: ca. 50 Minuten. Prüfungsdauer: nach Entscheidung der Kommission.


2.11 Master Klavierkammermusik (einschließlich Klavierduo)

Bei Bewerbungen von Pianisten:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert. Ein Werk in Duo-Besetzung, ein Werk in größerer Besetzung (ab Trio), Restprogramm in freier Kammermusikbesetzung. Obligatorisch: eine virtuose Etüde für Soloklavier.
Bei Bewerbungen eines Klavier-Duos:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert.
Bei Bewerbungen eines Klavier-Trios:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert.
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.


2.12 Master Komposition (einschließlich Computermusik)

Hauptfachprüfung:
Vorlage von Partituren für unterschiedliche Besetzungen. Die Partituren müssen mit der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Das Ergebnis der Bewertung der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung.

Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium zu eigenen Kompositionen; Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang- / Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart


2.13 Master Korrepetition

Korrepetition - Musiktheater:
1. Klavierwerk nach Wahl (5-7 min.), z.B. Kopfsatz einer klassischen Sonate.
2. Vorbereitete Opernszene nach Wahl spielen und mit mindestens markierter Stimme singen
3. Korrepetition eines Sängers mit einer Arie nach Aufgabenstellung (wird 2 Wochen vor Prüfungstermin bekanntgegeben) und ggf. kurze Probenarbeit
4. Vom-Blatt-Spiel

Vokal-/Instrumentalkorrepetition:
1. Klavierwerk nach Wahl (5-7 min.), z.B. Kopfsatz einer klassischen Sonate.
2. Vorbereitete Opernszene nach Wahl spielen und ggf. mit markierter Stimme singen;
3. Korrepetition eines Instrumentalisten mit einem Konzertsatz nach Aufgabenstellung (wird 2 Wochen vor Prüfungstermin bekanntgegeben) und ggf. kurze Probenarbeit
4. Vom-Blatt-Spiel im leichten und mittleren Schwierigkeitsgrad



2.14 Master Lied

Eine Bewerbung ist für Sänger, Pianisten und Duos möglich.
Vorbereitetes Liedprogramm mit ca. 20 Minuten Dauer, darunter mindestens ein Lied aus der Zeit der Wiener Klassik, ein Lied von Schubert, ein Lied der deutschen Romantik (nach Schubert), ein nicht deutschsprachiges Lied, ein Lied der Moderne (z.B. 2. Wiener Schule bzw. aus der Zeit nach 1945).
Für Sänger zusätzlich: die Lieder müssen auswendig vorgetragen werden; Rezitation eines kurzen deutschsprachigen literarischen Textes.
Für Pianisten zusätzlich: ein Werk der Sololiteratur (freie Wahl, ca. 5 Min.), Vom-Blatt-Spiel eines Liedes mittlerer Schwierigkeit, ggf. mit markierter Stimme singen. Im Anschluss Gespräch mit der Kommission über das vorgetragene Programm.


2.15 Master Musikpädagogik

Voraussetzungen: abgeschlossenes Grundstudium an einer Musikhochschule (Bachelor oder vergleichbar) oder Bachelor Musikpädagogik an einer Universität bzw. vergleichbarer Abschluss.

Hauptfach Musikpädagogik:
Vorlage von zwei Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen Prüfung einzureichen.

Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Min.):
Kolloquium über ein selbst gewähltes musikpädagogisches Thema sowie über einen musikpädagogischen Text nach Vorlage mit Vorbereitungszeit; Vorlage von Unterrichtsmaterialien vom Mittelalter bis zur Gegenwart.


2.16 Master Musiktheorie

1. Hauptfach Musiktheorie
Vorlage von analytischen und satztechnischen Arbeiten einschließlich Stilkopien

Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium über ein selbstgewähltes musiktheoretisches Thema unter Einbeziehung von Analysen; Kolloquium über einen musiktheoretischen Text (Gegenwart) nach Vorlage mit Vorbereitungszeit (30 Min.); Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang-/ Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Instrumental-vokale Prüfung:
Vier Werke aus unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik nach 1945


2. Hauptfach Musiktheorie/Hörerziehung
Vorlage von analytischen und satztechnischen Arbeiten einschließlich Stilkopien

Mündliche Prüfung Musiktheorie (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium über ein selbstgewähltes musiktheoretisches Thema unter Einbeziehung von Analysen; Kolloquium über einen musiktheoretischen Text (Gegenwart) nach Vorlage mit Vorbereitungszeit (30 Min.); Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.) Stilkunde: Vorlage von Klang- /Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Prüfung Hörerziehung: Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Aufgaben aus den Bereichen Rhythmus, Harmonie- und Satzlehre, Tonalität und Atonalität, Instrumentation; Höranalyse über ein vorgegebenes Hörbeispiel mit Vorbereitungszeit (30 Min.)


2.17 Master Musikwissenschaft

Voraussetzungen: abgeschlossenes Grundstudium an einer Musikhochschule (Bachelor oder vergleichbar) oder Bachelor Musikwissenschaft an einer Universität bzw. vergleichbarer Abschluss.

1. Musikwissenschaft (mit Nebenfach Universität)

Hauptfach Musikwissenschaft:
Vorlage von 2 Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen Prüfung einzureichen.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) Kolloquium über ein selbst gewähltes musikwissenschaftliches Thema sowie über einen musikwissenschaftlichen Text nach Vorlage mit Vorbereitungszeit; Vorlage von Notenbeispielen vom Mittelalter bis zur Gegenwart

2. Musikwissenschaft/Künstlerisches Fach

Hauptfach Musikwissenschaft:
Vorlage von 2 Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen Prüfung einzureichen.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) Kolloquium über ein selbst gewähltes musikwissenschaftliches Thema sowie über einen musikwissenschaftlichen Text nach Vorlage mit Vorbereitungszeit; Vorlage von Notenbeispielen vom Mittelalter bis zur Gegenwart

Instrumentales Hauptfach (Orchesterinstrumente):
Vortrag von mindestens 3 Sätzen aus Werken unterschiedlicher Epochen. Von einem Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen für die Kommission mitgebracht werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.

Gesang:
Vorbereitetes Programm mit mindestens 8 Werken (davon höchstens 2 Opernarien), die außer in italienischer und deutscher Sprache noch in einer weiteren Fremdsprache vorzutragen sind. Das Programm muss die vier folgenden Epochen umfassen:
- Vorklassik
- Klassik bis einschließlich Schubert
- Romantik bis einschließlich Impressionisten
- Werke des 20./21. Jahrhunderts
Die Gesamtdauer des vorbereiteten Programms soll ca. 40 Minuten betragen.

Klavier:
Das vorgelegte Programm muss mindestens fünf Werke bzw. Sätze aus Werken umfassen, die die nachstehenden Epochen abdecken:
. Barock
. Klassik
. Romantik
. Klassische Moderne (bis 1945, z.B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow, Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.) . Neue Musik (nach 1945)
Vom Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Programmdauer: ca. 50 Minuten. Prüfungsdauer: nach Entscheidung der Kommission.

Komposition:
Vorlage von Partituren für unterschiedliche Besetzungen. Die Partituren müssen mit der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Das Ergebnis der Bewertung der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten): Kolloquium zu eigenen Kompositionen; Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang- / Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Orgel/Cembalo/Gitarre/Blockflöte:
Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung.
Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.

Dirigieren:
wird ggf. nachgereicht.


Die Philosophisch-Historische Fakultät der Universität Stuttgart öffnet ihr Lehrangebot nach Maßgabe der in den Modulhandbüchern beschriebenen Voraussetzungen. Für Studienanfänger in den entsprechenden Fächern werden gezielte Empfehlungen gegeben.


2.18 Master Neue Musik

Gesang /Blasinstrumente/Orgel/Cembalo/Schlagzeug/Harfe/Gitarre:
Vortrag von mindestens drei Werken der Neuen Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung sowie eines Werkes aus dem traditionellen Repertoire. Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.

Klavier:
- Erster Satz einer Sonate von Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert.
- Eine Etüde von Debussy oder Bartók.
- Ein Satz von Schönberg (op.23, op.25, op.33) oder Webern (op. 27.1, 27.3).
- Ein Stück nach 1945 von Messiaen, Boulez, Stockhausen, Berio oder Cage.
- Ein Stück nach 1960 (eigene Wahl)
Von den Werken der Neuen Musik müssen Exemplare ohne Eintragungen mitgebracht werden.

Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass:
- Vortrag eines Werkes aus dem traditionellen Repertoire, z.B. eines klassischen Probespielkonzertsatzes oder zweier kontrastierender Sätze von J.S. Bach
- Vortrag von Werken des 20./21. Jahrhunderts mit mind. 45 Minuten Gesamtdauer. Vertreten sollen Werke komponiert vor und nach 1945 sein. Alle aufgeführten Werke müssen der Kommission in Kopie vorgelegt werden.


2.19 Master Oper

Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Sprachprüfung: Überprüfung der Deutschkenntnisse in schriftlicher und mündlicher Form im Hinblick auf die Gegebenheiten der Arbeit in der Oper. Das Bestehen der Sprachprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der musikalischen Prüfung.

Musikalische Prüfung (Dauer ca. 10-15 Minuten):
Das Programm muss mindestens drei auswendig studierte Opernarien aus mindestens zwei Stilepochen (eine davon in deutscher Sprache) umfassen. Beim Vortrag soll eine Identifikation mit der betreffenden Rolle erkennbar sein. Weiterhin ist der gestalteter Vortrag eines kurzen dramatischen Textes in deutscher Sprache vorzubereiten.


2.20 Master Orchesterinstrumente

Vortrag von mindestens drei vollständigen Werken aus unterschiedlichen Epochen. Von einem Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.


2.21 Master Orgel

Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.


2.22 Master Orgel Improvisation

Vortrag von mindestens zwei stilistisch unterschiedlichen Werken der Orgelliteratur (Mindestdauer 20 Minuten).
Improvisation von Variationen oder einer Fantasie nach gegebenem Liedthema mit 60 Minuten Vorbereitungszeit; Improvisationen nach Vorgaben der Kommission.




3. Postgradualer Studiengang Konzertexamen

Die Aufnahmeprüfung für die Fächer Instrument und Gesang besteht aus einer Prüfung im Hauptfach und für die anderen Fächer aus einer Prüfung in jeweils fachspezifischen zusätzlichen Fächern. Es wird geprüft, ob der Bewerber künftig hervorragende künstlerische Leistungen erwarten lässt.


3.1 Konzertexamen Gesang / Instrumentalspiel

Das Programm der Aufnahmeprüfung muss mindestens vier vollständige Werke aus jeweils vier verschiedenen Epochen mit einer Gesamtspieldauer von mindestens 40 Minuten enthalten. Die Kommission wählt verschiedenartige Werke, möglicherweise auch Teile von Sätzen aus.


3.2 Konzertexamen Oper

Vier Arien verschiedener Stilrichtungen in Originalsprache; mindestens eine dieser Arien ist in deutscher Sprache vorzutragen.
Es soll bei der Gestaltung eine intensive Beschäftigung mit der Rolle erkennbar sein.


3.3 Konzertexamen Klavier

Vollständige Werke aus fünf verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein polyphones Werk, zwei virtuose Etüden (eine davon von Chopin), eine Komposition nach 1945 und ein Klavierkonzert. Programmdauer: 70 bis 80 Minuten.


3.4 Konzertexamen Komposition

Voraussetzungen:
Vorlage von kompositorischen Arbeiten, darunter mindestens je eine Partitur für großes Ensemble oder Orchester, eine Partitur für kleines Ensemble und eine Arbeit für einen Solisten oder Kammermusik (die gewählten Besetzungen sollen möglichst vielfältig sein). Die Partituren müssen mit der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Das Ergebnis der Bewertung der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung.

Aufnahmeprüfung:
1. Klausur: Satztechnik (Dauer ca. 30 Minuten)
2. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 45 Minuten). Darstellung einer Eigenkomposition / einer kompositorischen Fragestellung mit Klangbeispielen und anschließendem Kolloquium bzw. Darstellung eines Forschungsprojektes mit anschließendem Kolloquium, Analyse eines vorgelegten Werkes (Vorbereitungszeit ca. 120 Minuten).
3. Stilkunde: Vorlage von Klang- und Notenbeispielen vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart.


3.5 Konzertexamen Dirigieren

Teil 1 (Voraussetzung für die Zulassung zu Teil 2)

Die nachstehenden Fächer müssen mindestens mit 19 Punkten benotet werden.
(Fächer, die in vorausgegangenen Studien mit mindestens der Note 2,0 abgeschlossen wurden, werden in der Aufnahmeprüfung nicht geprüft): Partiturspiel, Gehör, Theorie, Werkanalyse.

Teil 2:
  • Einstudierung und Dirigat eines klassischen oder romantischen Satzes mit einem Ensemble oder Orchester. Das Werk wird dem Bewerber spätestens 2 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
  • Vortrag einer Ensembleszene (ab Duett) am Klavier mit zu markierenden Gesangsstimmen. Vorbereitungszeit unbegrenzt.
  • Korrepetition und Dirigat einer Arie mit vorangehendem Recitativo accompagnato. Sänger und Pianist werden von der Hochschule gestellt. Bekanntgabe der Aufgabe spätestens 2 Wochen vor der Prüfung.
  • Vom-Blatt-Spiel
  • Prüfung in Literaturkenntnis.
Die Fächer des 1. Prüfungsteils sollten in vorausgegangenen Studien mit Prüfung abgeschlossen sein.



4. Jungstudenten

Die Anforderungen für die Aufnahmeprüfung entsprechen denen der Aufnahmeprüfung im grundständigen Studiengang Bachelor Musik (vgl. Abschnitt 1.1).
Grundkenntnisse in Musiktheorie und Gehörbildung sind Voraussetzung.
Anforderung für Gesang: Zwei Werke freier Wahl.




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