|
Handbuch für Studienbewerber
Informationen über die Anforderungen in den
Aufnahmeprüfungen für die an unserer Hochschule möglichen Studiengänge Stand: November 2009
Anmeldeformular
(PDF; Bitte vollständig
ausfüllen und per Post an die Hochschule schicken!)
Die Termine der Aufnahmeprüfung stehen - soweit sie bereits festgelegt sind - unter
Termine.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeiner Teil
1. Zulassungstermine
2. Zulassungsantrag
3. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
4. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu den grundständigen Studiengängen
5. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu Masterstudiengängen
6. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zum postgradualen Studiengang Konzertexamen
7. Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen
8. Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung
Inhalte der Aufnahmeprüfung nach § 6 ff. der Immatrikulationssatzung
Vorbemerkung
zur Prüfungsdauer in den künstlerischen Fächern mit freier Programmwahl
Soweit in künstlerischen Teilen mit freier Programmwahl eine Dauer angegeben ist, handelt es sich immer um die
Dauer des zu erarbeitenden
Programms und nicht um die Dauer der Prüfung. Hinsichtlich der konkreten Dauer einer Aufnahmeprüfung in den
künstlerischen
Teilen wird auf § 12 Abs. 1 Satz 2 der Immatrikulationssatzung verwiesen.
("Die Prüfungskommission kann den Vortrag eines Werkes unterbrechen und vorzeitig beenden.")
|
1. Grundständige Studiengänge
1.1 Bachelor Musik
1.1.1 Instrumentale Hauptfächer und Hauptfach Gesang
1.1.2 Hauptfach Orchesterdirigieren
1.1.3 Hauptfach Musiktheorie
1.1.4 Hauptfach Komposition
1.1.5 Hauptfach Jazz
1.1.6 Hauptfach Pop
1.1.7 Hauptfach EMP
1.1.8 Begabtenprüfung Bachelor Musik
1.2 Bachelor Kirchenmusik B (evang./kath.)
1.2.1 Begabtenprüfung Bachelor Kirchenmusik B
1.3 Schulmusik (Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik)
1.4 Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik
1.5 Diplom-Musiklehrer
1.5.1 Zusätzliches Hauptfach Ensembleleitung
1.5.2 Zusätzliches Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung
1.5.3 Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikpädagogik
1.5.4 Zusätzliches Hauptfach Zweitinstrument (einschließlich Gesang)
1.6 Bachelor Sprecherziehung
1.6.1 Begabtenprüfung Bachelor Sprecherziehung
1.7 Bachelor Figurentheater
1.7.1 Begabtenprüfung Bachelor Figurentheater
1.8 Bachelor Schauspielschule
1.8.1 Begabtenprüfung Bachelor Schauspielschule
2. Master-Studiengänge
2.1 Alte Musik
2.2 Blockflöte (einschließlich Master Historische Blasinstrumente)
2.3 Cembalo / Historische Tasteninstrumente
2.4 Dirigieren
2.5 Gesang
2.6 Gitarre (einschließlich Gitarrenduo)
2.7 Jazz
2.8 Kammermusik
2.9 Kirchenmusik A
2.10 Klavier
2.11 Klavier Kammermusik (einschließlich Klavierduo)
2.12 Komposition (einschließlich Komposition/Computermusik)
2.13 Korrepetition
2.14 Lied
2.15 Musikpädagogik
2.16 Musiktheorie
2.17 Musikwissenschaft
2.18 Neue Musik
2.19 Oper
2.20 Orchesterinstrumente (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba,
Violine, Viola,
Violoncello, Kontrabass, Harfe, Schlagzeug, Saxophon)
2.21 Orgel
2.22 Orgel Improvisation
3. Postgradualer Studiengang Konzertexamen
3.1 Gesang /Instrumentalspiel
3.2 Oper
3.3 Klavier
3.4 Komposition
3.5 Dirigieren
4. Jungstudenten
Allgemeiner Teil
1. Zulassungstermine
Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum
Sommersemester und zum
Wintersemester eines Jahres möglich. Ausgenommen davon sind der Bachelor-Studiengang Figurentheater sowie die
Studiengänge Schauspiel
und Sprecherziehung, in welchen einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen wird. Der Rektor kann im
Einzelfall Ausnahmen von dieser
Regelung verfügen.
2. Zulassungsantrag
- Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 30. April (Ausschlussfrist),
Anträge auf
Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember (Ausschlussfrist) bei der Hochschule eingegangen sein. Als
fristgerecht eingereicht gelten nur die Anträge, die sämtliche nach Abs. 2 erforderlichen Unterlagen
enthalten. Über
Ausnahmefälle entscheidet der Rektor.
- Für den Antrag ist das von der Hochschule herausgegebene Formblatt zu verwenden. Dem Antrag auf
eine
erstmalige Zulassung an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart sind
beizufügen:
- ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck,
- bei Bewerbungen aus dem Inland ein adressierter ausreichend frankierter Rückumschlag DIN A5 sowie
ein adressierter und
ausreichend frankierter Rückumschlag DINA6; bei Bewerbungen aus dem Ausland Rückumschläge
bitte nicht frankieren, sondern
ca. 5 € für Porto mit den Verwaltungsgebühren überweisen
- ein ausführlicher Lebenslauf mit Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls
künstlerische
Betätigung sowie drei Passbildern,
- ein Einzahlungsnachweis über eine Bearbeitungsgebühr von 30 €,
- eine beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis),
- von Bewerbern, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen, eine Erklärung, dass sie gem. § 58 Abs.7 LHG an der
Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen
beabsichtigen,
- eine Erklärung darüber, ob und zu welchem Termin der Bewerber bereits an einem
Zulassungsverfahren zum Studium an,
der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilgenommen hat,
- eine Erklärung darüber, ob der Bewerber zum Zeitpunkt seiner Bewerbung an einer anderen
deutschen Hochschule
eingeschrieben ist,
- bei Bewerbern für die Studiengänge Schauspiel und Bachelor Figurentheater ein ärztliches
Attest, aus dem die Eignung
für das entsprechende Studium hervorgeht,
- bei Bewerbern für den Studiengang Bachelor Sprecherziehung ein Attest eines HNO-Facharztes, aus dem
hervorgeht, dass
keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen,
- bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.
Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über
Studienzeiten und
bereits abgelegte Prüfungen beifügen.
Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher
Übersetzung vorgelegt
werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge können
zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf
eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung entsteht in diesen Fällen nicht.
|
Wichtiger Hinweis:
Ist die Verwaltungsgebühr von 30,- € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung
für das angegebene
Semester nicht mehr berücksichtigt werden. Die Unterlagen werden für das folgende Semester aufbewahrt.
Bei Anmeldungen für mehrere Studiengänge sind entsprechend viele Personalbögen mit Papieren und jeweils (!) der
Verwaltungsgebühr einzureichen.
Unvollständige oder
zu spät eingereichte Zulassungsanträge können nicht mehr bearbeitet werden!!!
Chinesische Bewerber benötigen eine APS Bescheinigung.
Bitte benutzen Sie für die Bewerbung keine aufwendigen Hochglanz-Bewerbungsmappen o.ä.; es genügt eine
einfache Mappe, um die Unterlagen
zusammenzufassen.
|
3. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- (1) Studienbewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern, die sich für ein Bachelor-Studium bewerben, haben
gemäß § 60 Abs. 3 Ziffer 1 LHG Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau von TestDaF 3 nachzuweisen (in Form von
Zeugnissen und Bescheinigungen von Sprachschulen); Regelungen für bestimmte Master-Studiengänge sind in der jeweiligen
Aufnahmeprüfung festgelegt. Im Aufnahmeverfahren Master kann eine weitere Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen eines
Kolloquiums erfolgen, das den Erfordernissen des jeweiligen Fachs angemessen ist.
- Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt
werden, dass der Bewerber innerhalb
eines
halben Jahres die Sprachkenntnisse erwirbt und durch eine Prüfung nachweist. Bei Nichtbestehen der Prüfung
erlischt die Zulassung.
4. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu den grundständigen Studiengängen
- Die Aufnahmeprüfung dient dem Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang.
- Die Aufnahmeprüfung besteht aus
- einer Prüfung im Hauptfach
- einer allgemeinen Prüfung
- ggf. weiteren Prüfungsteilen sowie
- einer Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung für Bewerber,
die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen
Die von den Bewerbern während der Aufnahmeprüfung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage.
- Die Aufnahmeprüfungen zu den Studiengängen Bachelor Schauspiel und Bachelor Figurentheater
sowie zu den
Master-Studiengängen
und zu den postgradualen Studiengängen Solistenklasse weichen von diesem Schema ab. Die dort von den Bewerbern
zu erbringenden Leistungen
ergeben sich ebenfalls aus der Anlage.
5. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zu Masterstudiengängen
- Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang ist der Nachweis eines
abgeschlossenen Bachelor-Studiums oder
eines anderen berufsqualifizierenden Studiums an einer deutschen Musikhochschule, einem vergleichbaren Institut des
Bologna-Raumes oder
einem vergleichbaren Institut des In- oder Auslandes.
- In der Aufnahmeprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber erwarten lässt, dass er
auf Grund weiterer Förderung
hervorragende Leistungen erbringen wird. Die Aufnahmeprüfung findet im Hauptfach statt.
- Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- und
Prüfungsordnung des
Master-Studiengangs.
- Bei Bewerbern der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, die sich um einen
Studienplatz in einem
Master-Studiengang bemühen, kann auf Antrag die Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang als
Aufnahmeprüfung für den
Master-Studiengang
gewertet werden. Die Punktzahl für die Aufnahmeprüfung ist auf dem Protokoll der Bachelor-Prüfung
gesondert zu vermerken.
- Die Prüfungsanforderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage.
6. Ziel und Inhalt der Aufnahmeprüfungen zum postgradualen Studiengang Konzertexamen
- (1) Voraussetzung für die Zulassung zum postgradualen Studiengang Konzertexamen ist der Nachweis eines
abgeschlossenen Studiums mit überdurchschnittlichem Ergebnis eines Master-Studiengangs, des Diplom-Studiengangs „Künstlerische
Ausbildung“ oder eines vergleichbaren Studiengangs an einer deutschen Musikhochschule oder einem vergleichbaren Institut des In-
oder Auslandes. Eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist auch dann möglich, wenn Teile der Abschlussprüfung des vorausgegangenen
grundständigen Studiums aus terminlichen Gründen noch nicht absolviert werden konnten. Eine Zulassung kann erst erfolgen, wenn das
vorausgegangene Studium abgeschlossen ist.
- (2) In der Aufnahmeprüfung für einen postgradualen Studiengang soll festgestellt werden,
ob der Bewerber erwarten lässt, dass er auf Grund weiterer Förderung hervorragende künstlerische Leistungen erbringen wird. Die
Prüfung findet im Hauptfach statt.
- (3) Bewerbern der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, die sich um einen
Studienplatz im postgradualen Studiengang Konzertexamen bemühen, wird eine vor nicht mehr als einem halben Jahr abgelegte
Abschlussprüfung in einem Studiengang nach § 3 der Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Konzertexamen als
Aufnahmeprüfung angerechnet.
Diese Regelung gilt nicht,
a) wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt,
b) wenn sich neben internen auch externe Bewerber um einen Studienplatz bemühen.
- Die Prüfungsanforderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage.
7. Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen
- Bewerber, die zusammen mit dem Zulassungsantrag Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung in einzelnen
Prüfungsteilen vorlegen, können auf Antrag von diesen Teilen der Aufnahmeprüfung befreit werden. Über die Anerkennung entscheidet
der für die Lehre zuständige Prorektor.
- Eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann nicht erfolgen, wenn an anderen Hochschulen erbrachte
Studienleistungen soweit anerkannt werden können, dass ein weiteres Studium für die angestrebte
Abschlussprüfung nicht mehr
erforderlich ist.
8. Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung
Umfang und Durchführung der Aufnahmeprüfung ergeben sich aus der Anlage. Die
Prüfungskommission kann den Vortrag eines Werkes unterbrechen und vorzeitig
beenden.
Inhalte der Aufnahmeprüfung nach § 6 ff. der Immatrikulationssatzung
1. Grundständige Studiengänge
1.1 Bachelor Musik
1.1.1 Instrumentale Hauptfächer und Hauptfach Gesang
A) Allgemeine Prüfung:
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in
Musiktheorie (30 Minuten).
Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung:
- Bestimmen von Intervallen.
- Bestimmen von Akkorden (tonal).
- Melodiediktat (freitonal - modal - tonal).
- Zweistimmiges Diktat (tonal).
- Rhythmusdiktat.
- Bestimmen von Instrumenten (aus einem Hörbeispiel mit Orchester- bzw. Ensemblemusik).
b) Musiktheorie:
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (Sonate, Fuge,
Atonalität).
- 4-stimmiges Aussetzen einer kurzen unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung - Gattung - Form -
Stilepoche zu
bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Vokal-instrumentales Pflichtfach:
Pflichtfach Klavier für HF Gesang und alle instrumentalen Hauptfächer, außer Klavier, Harfe, Cembalo
und Gitarre:
- Vortrag zweier leicht bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage
Für die Hauptfächer Orchesterdirigieren, Komposition und Musiktheorie gelten besondere Bedingungen.
B) Prüfung im vokalen / instrumentalen Hauptfach:
Der Bewerber legt zu Beginn der Aufnahmeprüfung der Kommission eine Liste der von ihm erarbeiteten Werke vor.
Aus den
darin aufgeführten Werken, die im
Hinblick auf Art, Anzahl, Schwierigkeit (mindestens mittlere Schwierigkeit) und Epochenauswahl den nächstseitig
genannten Bedingungen entsprechen müssen,
wählt die Prüfungskommission die vorzuspielenden Werke aus.
Die unten näher beschriebenen Anforderungen für die Instrumentalprüfungen beziehen sich - falls andere
Angaben
fehlen - auf die vier Epochen: Barock, Klassik, Romantik und Moderne. Die in Klammern genannten Werktitel sind
Beispiele, die
den erwarteten technischen und musikalischen Schwierigkeitsgrad verdeutlichen
sollen. Nicht eingeklammerte Werkangaben oder als Pflichtstück bezeichnete Werke sind für alle
Studiengänge
bindend. Bei allen Melodieinstrumenten muss die Werkliste ein Werk mit Klavierbegleitung enthalten.
 |
Gesang:
| Vier bis sechs Lieder und Arien. Davon mindestens je ein Werk aus den vier Stilbereichen bis
einschließlich J.
S. Bach, von Haydn bis Schubert, von Schumann bis Debussy/Strauss und aus dem 20. Jahrhundert.
Deutschprüfung für alle nicht-deutschsprachigen Bewerber
|
 |
Klavier:
| vier Werke aus vier Stilrichtungen;
Barock: z.B. Wohltemperiertes Klavier von Bach;
Klassik: z.B. Kopfsatz einer Beethovensonate;
Romantik: z.B. Chopin Impromptus, Brahms Balladen op.10 usw.
Werke aus dem 20. und 21. Jahrhundert;
Programmdauer ca. 30 Minuten
Vom-Blatt-Spiel
Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen.
|
 |
Cembalo:
| Drei Werke aus drei verschiedenen Epochen bzw. Stilen, darunter eines von J. S. Bach
|
 |
Historische Tasteninstrumente (Alte Musik auf Orgel und historischen
Tasteninstrumenten):
| Vier Werke aus vier verschiedenen Epochen bzw. Stilen,
darunter eines von J.S. Bach. Zwei Werke sollen auf dem Cembalo, zwei auf der Orgel gespielt werden.
|
 |
Orgel:
| Ein freies Werk von J.S.Bach (Präludium / Fantasie / Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der
folgenden Kategorien:
a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude)
b) Romantik (z.B. eine Sonate von Mendelssohn, ein Choral von Franck, ein mittelschweres freies Werk von Reger)
c) 20. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen)
|
 |
Violine:
Viola:
Violoncello:
| Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde
Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde
Drei Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen, eine Etüde
|
 |
Kontrabass:
| Tonleitern über zwei Oktaven. Zwei Etüden aus F. Simandl: 30 Etüden. Eine Etüde aus F.
Simandl: Kontrabassstudien, Heft 7.
Solostück mit Klavierbegleitung ad lib.
|
 |
Gitarre:
|
Drei Werke, davon je eins aus Renaissance/Barock, Klassik/Romantik und dem 20./21. Jahrhunderts.
Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage
Spieldauer ca. 10-15 Minuten.
|
 |
Blockflöte:
| Mindestens drei vollständige Werke unterschiedlicher Epochen nach eigener Wahl
|
 |
Querflöte,
Oboe,
Klarinette,
Fagott:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen.
|
 |
Horn:
|
Enthalten müssen sein:
- ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein erster Satz eines Mozart-Konzerts
Mindestspieldauer 10-15 Minuten.
|
 |
Saxophon:
| Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie-Impromptu oder Muczynski: Concerto für
Alt-Saxophon. 1 bis 2 Stücke können as dem Bereich Jazz
stammen.
|
 |
Trompete:
|
Enthalten müssen sein:
- ein Originalwerk für Trompete aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein weiteres Werk, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet
- ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. aus Arban, 14 Studien, oder Charlier)
Mindestspieldauer 10-15 Minuten
|
 |
Posaune:
| Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem
20./21. Jahrhundert
Mindestspieldauer 10-15 Minuten
|
 |
Tuba:
| Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen; zwei Etüden.
|
 |
Schlagzeug:
|
Sechs Stücke ohne Begleitung:
Zwei Stücke für Pauken (mindestens eine Etude)
Zwei Stücke für Kleine Trommel (mindestens eine Etude)
Zwei Stücke Mallet-Literatur (Marimba und/oder Vibraphon, Vierschlägeltechnik)
|
 |
Harfe:
| Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück
|
1.1.2 Hauptfach Orchesterdirigieren
| Gehör:
| Erkennen von Intervallen, Akkorden, Rhythmus, Klangfarbe (schriftliche Ausarbeitung von Aufgaben nach
Hörbeispielen)
|
| Theorie:
| Kenntnis harmonischer und formaler Abläufe, Analyse vorgelegter Werkabschnitte, instrumentatorische
Arbeit, Stilkunde.
Instrumentationskenntnis und eine leichte Instrumentationsaufgabe.
|
Hauptinstrument:
| Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen
|
| Partiturspiel: | Klavier als Hauptinstrument
1. Vorbereitetes sinfonisches Werk der Romantik (z.B. 1. Satz einer Sinfonie von Brahms, Schumann oder Bruckner)
2. Blattspiel eines Werkausschnittes mit transponierenden Instrumenten (z.B. Brahms: Violinkonzert 2. Satz)
Klavier als Nebeninstrument
1. Vorbereitetes sinfonisches Werk der Wiener Klassik (z.B. langsamer Satz einer Sinfonie von Mozart oder Haydn)
2. Blattspiel einzelner Stimmen aus einem Werk mit transponierenden Instrumenten
|
| Dirigieren:
|
Erster Teil:
- Dirigieren mit 2 Klavieren:
Zwei vorbereitete Werke, die mindestens 2 Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden
(1 bis 2 Sätze
aus einer klassischen oder romantischen Sinfonie und ein Satz aus einem spätromantischen oder
modernen
Stück).
- Hauptinstrument:
Zwei kürzere Abschnitte aus Werken zweier verschiedener Epochen. Falls Klavier kein
Hauptinstrument ist: nur
1 bis 2 Werke von geringem Schwierigkeitsgrad
- Vom-Blatt-Spiel:
Klavierauszug mit Gesangsstimme (mindestens markiert). Unterschiedliche Anforderungen für
Klavier als Haupt-,
bzw. Nebenfach.
- Evtl. zusätzliches Nebeninstrument:
Kurzes Vorspiel.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Kammerorchester/Ensemble. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die
ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden.
|
Aufnahmeprüfung in das Hauptstudium (5. Semester)
Die Aufnahmeprüfung erfolgt in den gleichen Disziplinen und hat den gleichen Ablauf wie die Aufnahmeprüfung
ins
Grundstudium, aber mit entsprechend höheren Anforderungen, um die Entwicklung unmittelbar prüfen zu
können.
1.1.3 Hauptfach Musiktheorie
A Allgemeiner Teil
Gehörbildung, Musiktheorie (siehe 1.1.1 A,1)
B Prüfung im Hauptfach Musiktheorie:
a) Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 min.)
Kolloquium über ein selbst gewähltes musiktheoretisches Thema unter Einbeziehung von Analysen
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang-/Notenbeispielen vom 18. Jh. bis zur Gegenwart
b) Vokal-instrumentales Pflichtfach
Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik
1.1.4 Hauptfach Komposition
A Allgemeiner Teil
Gehörbildung, Musiktheorie (siehe 1.1.1 A,1)
B Prüfung im Hauptfach Komposition:
1) Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 min.):
Kolloquium zu eigenen Kompositionen (vorzulegen sind verschiedene Arbeiten für unterschiedliche Besetzungen)
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 min.).
Stilkunde: Vorlage von Klang-/Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart
2) Vokal-instrumentales Pflichtfach:
Drei Werke aus drei unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik
1.1.5 Hauptfach Jazz
Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor Jazz gliedert sich in die Prüfungsteile (A) Allgemeine
Prüfung und (B) Instrumentales Hauptfach bzw. (C) Gesang:
A Allgemeine Prüfung:
a) Musiktheorie:
Erkennen und Benennen von Intervallen und Skalen (Dur-, Moll-, Kirchentonleitern, Ganztonskala, Alterierte Akkorde…).
Notation und Analyse von Harmoniefolgen in Symbolschrift.
b) Gehörbildung:br>
Hören von Intervallen, Skalen (Dur-, Moll- und Kirchentonleitern), Akkorden (Drei-klänge mit Umkehrungen, Vierklänge wie maj7, m7,
7, m7b5, °7 in Grundstellung).
Hören und Notieren von Melodik (Dur, Moll) und Rhythmik.
c) Klavier Pflichtfach:
Vortrag eines ausnotierten Stückes (Klassik oder Jazz/Pop) und eines Jazz-Standards.
Vom-Blatt-Spiel einfacher Harmoniefolgen in Symbolschrift.
B Instrumentales Hauptfach
a) Vorspiel eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/Transkription)
b) Vom-Blatt-Spiel einer vorgelegten Instrumentalstimme
c) Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik
(binär und ternär), z.B. Blues,
Standard, Modale Form, Freie Form.
Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eigener Pianist
ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
C Hauptfach Gesang
a) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik (binär und ternär).
Mindestens eines der beiden Stücke
muss eine Scat-Improvisation beinhalten.
b) Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Transkription, Etüde, Lied).
c) Vom-Blatt-Singen einer vorgelegten Vokalstimme
Eigene Stücke sind möglich. Ein eigener Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine
Rhythmusgruppe wird gestellt.
1.1.6 Hauptfach Pop
Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor Pop gliedert sich in die Prüfungsteile (A) Allgemeine
Prüfung und (B) Instrumentales Hauptfach bzw. (C) Gesang:
Allgemeine Prüfung:
a) Musiktheorie:
Erkennen und Benennen von Intervallen und Skalen (Dur-, Moll-,
Kirchentonleitern, Ganztonskala, Alterierte Akkorde...). Notation und Analyse von Harmoniefolgen in Symbolschrift.
b) Gehörbildung:
Hören von Intervallen, Skalen (Dur-, Moll- und Kirchentonleitern), Akkorden
(Dreiklänge mit Umkehrungen, Vierklänge wie maj7, m7, 7, m7b5, 07 in
Grundstellung). Hören und Notieren von Melodik (Dur, Moll) und Rhythmik.
c) Klavier Pflichtfach:
Vortrag eines ausnotierten Stückes (Klassik oder Jazz/Pop). Vom-Blatt-Spiel einfacher Harmoniefolgen in
Symbolschrift.
B Instrumentales Hauptfach:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhytmusgruppe oder mit Playback (Computer
oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B.
Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
C Hauptfach Gesang:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhytmusgruppe oder mit Playback (Computer
oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik. Mindestens eines der beiden Stücke
muss eine Scat-Improvisation beinhalten. Eigene Stücke sind möglich. Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
1.1.7 Hauptfach EMP (Elementare Musikpädagogik)
A) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A,1).
B. Prüfung im Hauptfach:
a) Praktische Prüfung in der Gruppe mit Aufgabenstellungen, die von der Kommission gegeben werden, aus folgenden
Bereichen:
- Rhythmik (Improvisation mit Musik, Sprache und Bewegung, Nonverbale Kommunikation/Interaktion, Objektarbeit,
Rhythmik/Metrik)
- Körper- und Bewegungsbildung
- Improvisation (elementares Instrumentarium, Stimme)
b) Nachweis körperlicher, stimmlicher und pädagogischer Eignung und Neigung
c) Gespräch mit der Kommission
C. Prüfung im Pflichtfach Instrument/Gesang:
Vortrag von drei Werken aus unterschiedlichen Epochen (Gesamtdauer ca. 15 Minuten).
D. Prüfung Pflichtfach Klavier:
Nachweis grundlegender Kenntnisse:
a. Einfaches Kadenzspiel.
b. Vortrag eines leichten bis mittelschweren Werkes der Klavierliteratur.
1.1.8 Begabtenprüfung für den Bachelor Musik
Die Begabtenprüfung besteht aus:
A. der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.1.1).
B. der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (vgl. 1.1.1 – 1.1.6).
C. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
• Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit
kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
• Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und
kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am
Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung
durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
- Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern,
die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt
werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
1.2 Bachelor Kirchenmusik B
Die Aufnahmeprüfung für den grundständigen Bachelor-Studiengang Kirchenmusik B (ev./kath.) gliedert
sich in die Prüfungsteile (A)
Allgemeine Prüfung, (B) Gesang/Klavier, (C) Orgel Literaturspiel und (D) Liturgisches
Orgelspiel/Orgelimprovisation.
A) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A, a und b.
B) Gesang/Klavier:
a) Gesang:
Vorsingen eines leichteren Kunstliedes und zweier Kirchenlieder (letztere auswendig).
b) Klavier:
Vorspiel dreier Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Stilepochen, z.B. J. S. Bach: Dreistimmige
Inventionen; J. Haydn:
Sonate D-Dur; L. van Beethoven: Bagatellen; R. Schumann: Waldszenen; M. Reger: Albumblätter; B. Bartok:
Mikrokos-mos Band III oder IV.
Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen.
C) Prüfung im instrumentalen Hauptfach Orgel:
Ein freies Werk von J.S. Bach (Präludium / Fantasie / Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der folgenden
Kategorien:
a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude).
b) Romantik (z.B. eine Sonate von Mendelssohn, ein Choral von Franck, ein mittelschweres freies Werk von Reger).
c) 20. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von
Messiaen).
Liturgisches Orgelspiel / Orgelimprovisation:
a) Vorbereitete Improvisation einer kleinen Choralpartita oder einer freien Form
b) Harmonisierung von Choralmelodien (ad hoc). Improvisation von Intonationen zu Choralmelodien (ad hoc).
1.2.1 Begabtenprüfung für den Bachelor Kirchenmusik B
Die Begabtenprüfung besteht aus:
A. der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.1.1).
B. der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (vgl. 1.2 B,C,D).
C. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
• Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit
kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
• Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und
kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am
Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung
durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
- Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern,
die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt
werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
1.3 Schulmusik (Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik)
Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
- Hauptinstrument
- Allgemeine Prüfung
- Klavier Pflichtfach (wenn nicht Hauptinstrument)
- Gesang (wenn nicht Hauptinstrument)
- Schulpraktisches Klavierspiel
- Musikalische Gruppenleitung
- Eignungsgespräch mit der Kommission
A) Hauptinstrument
Die unten näher beschriebenen Anforderungen für die Instrumentalprüfungen beziehen sich – falls andere Angaben fehlen – auf die
vier Epochen Barock, Klassik, Romantik und Moderne. Die in Klammern genannten Werktitel sind Beispiele, die den erwarteten
technischen bzw. musikalischen Schwierigkeitsgrad verdeutlichen sollen.
 |
Klavier:
| Vier Werke, davon je eines aus den Epochen Barock (z.B. Sätze aus den Französischen Suiten von
Bach), Klassik
(z.B. Kopfsatz einer Sonate – ab Band 2 – von J. Haydn), Romantik (z.B. Papillons op. 2 von R. Schumann
oder Impromptus von
F. Schubert) und Moderne (z.B. aus den „Visions fugitives“ von S. Prokofjew op. 22). Die hier genannten
Beispiele verstehen
sich als Mindestanforderungen.
Zusätzlich ist ein technisch leichtes Stück vom Blatt zu spielen.
|
 |
Orgel:
| Ein freies Werk von J.S.Bach (z.B. Präludium/Fantasie/Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der
folgenden Kategorien:
a) Vorbachscher Meister (z.B. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude)
b) Romantik (kürzeres Stück mittlerer Schwierigkeit, z.B. von Mendelssohn, Brahms, Franck, Reger)
c) 20./21. Jahrhundert (z.B. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen)
|
 |
Gesang:
|
Vier bis sechs Lieder und Arien, davon mindestens je ein Werk aus den vier
folgenden Stilbereichen: bis einschl. J. S. Bach, von Haydn bis Schubert, von Schumann bis Debussy/Strauss und aus dem 20./21.
Jahrhundert (auch Jazz, Pop, Musical möglich); zusätzlich ein leichtes Stück vom Blatt.
|
 |
Violine:
Viola:
Violoncello:
| Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde
Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde
Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde
|
 |
Kontrabass:
| Tonleitern über zwei Oktaven, zwei Etüden aus F. Simandl: 30 Etüden, eine Etüde aus F.
Simandl: Kontrabassstudien,
Heft 7, Solostück mit Klavierbegleitung ad lib
|
 |
Blockflöte:
| Eine Barocksonate (Altblockflöte), ein Werk aus dem 17. Jahrhundert (Sopran-blockflöte) und ein Werk aus dem 20./ 21.
Jahrhundert, alle nach freier Wahl.
|
 |
Querflöte:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Oboe:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Klarinette:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Fagott:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Horn:
| Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen, darunter ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Trompete:
| Enthalten müssen sein:
- ein Originalwerk für Trompete aus dem 20./21. Jahrhundert
- ein weiteres Werk, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet
- ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. Arban, 14 Studien oder Charlier)
Mindestspieldauer: 10-15 min.
|
 |
Posaune:
| Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem
20./21. Jahrhundert
|
 |
Gitarre:
| Drei Werke, davon je eins aus Renaissance/Barock, Klassik und Romantik/Moderne.
|
 |
Schlagzeug:
| Kleine Trommel: ein Stück oder eine Etüde
Pauke: ein Stück oder eine Etüde
Mallets (Marimba oder Vibraphon): ein Vortragsstück
|
 |
Cembalo:
| Drei Werke aus drei verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen, darunter eins von J. S. Bach.
|
 |
Blockflöte:
| Pflichtstück: G. Ph. Telemann: Sonate F-Dur aus dem „Getreuen Musikmeister“,
dazu ein Werk aus dem 17. Jahrhundert und ein Werk freier Wahl aus dem 20./21. Jahrhundert
|
 |
Harfe:
| Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück
|
 |
Saxophon:
| Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie-
Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. Ein bis zwei Stücke können aus dem Bereich Jazz stammen.
|
| NEU! |
Jazz-Gesang, Jazz-Klavier, E-Bass etc.:
|
a) Vorspiel bzw. Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/ Transkription, aus dem klassischen Bereich,
bei Schlagzeug Marimbaphon, Vibraphon oder Kleine Trommel).
b) Vom-Blatt-Spiel einer vorgelegten Instrumentalstimme.
c) Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und ternär), z.B. Blues,
Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eige-ner
Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
|
| NEU! |
Keyboard (Pop), E-Bass (Pop), etc.:
|
1. Hauptinstrument:
a) Vorspiel eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhythmusgruppe oder mit
Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhythmik (binär und
ternär), z.B. Blues, Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich.
Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe.
2. Hauptinstrument Pop-Gesang:
a) Vortrag eines eigenen Stückes (solistisch, mit der gestellten Rhythmusgruppe oder mit
Playback (Computer oder CD)). Dauer 5-7 Min.
b) Vortrag zweier vorbereiteter Vokalstücke unterschiedlicher Stilistik. Eigene Stücke
sind möglich. Dauer 8-10 Min.
Ein eigener Pianist oder Playback ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
|
B) Allgemeine Prüfung:
Siehe "Allgemeine Prüfung" für Bachelor Musik, Ziffer 1.1.1,A, a und b.
C) Klavier-Pflichtfach (entfällt, wenn Klavier als Hauptinstrument gewählt wird)
Zwei Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Epochen. Leichtes Vom-Blatt-Spiel.
Für Erstinstrument Orgel bzw. Keyboard:
Vorspiel dreier Werke mittlerer Schwierigkeit aus verschiedenen Stilepochen, z.B. J. S. Bach: Dreistimmige
Inventionen; J. Haydn:
Sonate D-Dur; L. van Beethoven: Bagatellen; R. Schumann: Waldszenen; M. Reger: Albumblätter; B. Bartok:
Mikrokosmos Band III oder IV.
Leichtes Vom-Blatt-Spiel.
D) Gesang (entfällt, wenn Gesang als Hauptinstrument gewählt wird)
Zwei Kunstlieder oder Arien aus jeweils verschiedenen Epochen. Zwei Volkslieder, jeweils mindestens drei
Strophen, sind ohne Begleitung vorzusingen. Die Kunst- und Volkslieder sollen auswendig vorgetragen
werden! Zusätzlich muss ein Stück vom Blatt gesungen werden.
E) Schulpraktisches Klavierspiel:
• Für Bewerber mit Klavier, Jazz-Klavier bzw. Orgel als Hauptinstrument: Der Bewerber bringt je 2 selbstgewählte
Lieder aus dem Bereich (internationales) Volkslied/Folklore und aus dem Bereich der populären Musik als Leadsheet mit, wovon
die Prüfungskommission je ein Lied auswählt. Mindestens eines der von der Prüfungskommission ausgewählten
Lieder soll vom Bewerber selbst zu seiner Klavierbegleitung gesungen werden.
• Für Bewerber mit einem Melodie- oder Zupfinstrument bzw. Gesang, Schlagzeug oder Drum-Set als Hauptinstrument: Der
Bewerber bringt je 2 selbstgewählte Lieder aus dem Bereich (internationales) Volkslied/Folklore und aus dem Bereich der
populären Musik als Leadsheet mit, wovon die Prüfungskommission je ein Lied auswählt. Die von der
Prüfungskommission ausgewählten Lieder sollen vom Bewerber mit einer einfachen Begleitung vorgetragen werden.
• Für Bewerber mit Hauptinstrument Klavier, Jazz-Klavier bzw. Orgel: Der Bewerber spielt eine erweiterte Kadenz in der
Tonart, die ihm von der Prüfungskommission vorgegeben wird.
• Für alle anderen Bewerber: Der Bewerber spielt eine einfache Kadenz in der Tonart, die ihm von der
Prüfungskommission vorgegeben wird.
F) Musikalische Gruppenleitung:
Für den Prüfungsteil „Musikalische Gruppenleitung“ suchen sich die Bewerber aus
Schulbüchern zwei Titel (ein- oder
mehrstimmige Lieder
oder Kanon) aus. Von den gewählten Stücken sind 25 Kopien mitzubringen. Die Prüfungskommission bestimmt, welcher der
Titel in etwa 5 Min. mit der Gruppe der Mitbewerber erarbeitet wird. Ein reines Sprechstück oder ein rein rhythmisches Stück ist
nicht zugelassen.
G) Eignungsgespräch mit der Kommission
1.4 Verbreiterungsfach Jazz/Pop
- Vorspiel bzw. Vortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Konzertstück/Etüde/ Transkription, aus dem klassischen Bereich,
bei Schlagzeug Marimbaphon, Vibraphon oder Kleine Trommel).
- Vom-Blatt-Spiel eines Lead-Sheets und Improvisation über die Harmoniefolge.
- Improvisation über zwei vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, Form und Rhyth-mik (binär und ternär), z.B. Blues,
Standard, Modale Form, Freie Form, Eigene Stücke sind möglich. Sie können mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Ein eigener
Pianist ist zugelassen, jedoch keine eigene Gruppe. Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
- Klavier-Nebenfachprüfung:
Vortrag eines Jazz- oder Popstückes
II-V-I-Kadenzen bis drei Vorzeichen.
1.5 Diplom-Musiklehrer (ML)
(Aufnahmen nur noch in zusätzliche Hauptfächer möglich!)
1.5.1 Zusätzliches Hauptfach Ensembleleitung
Voraussetzung:
Ein Semester Teilnahme an Chorleitung I
Aufnahmeprüfung:
1) Partiturspiel: Spielen eines leichten vierstimmigen Satzes (neue Schlüssel, vier Systeme) und ein
vorbereitetes Chorwerk sowie einzelne Stimmen
daraus
singen.
2) Ensembleleitung: Probe eines Liedes
3) Vom-Blatt-Singen: Bach Choral
1.5.2 Zusätzliches Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung
Voraussetzung:
Bestandene Zwischenprüfung in Musiktheorie und Hörerziehung (in der Regel am Ende des 4. Semesters)
Aufnahmeprüfung:
1) Musiktheorie
Vorlage von satztechnischen Arbeiten
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten): Analyse eines vorgelegten Werkes (Vorbereitungszeit ca. 45
Minuten).
2) Gehörbildung
Schriftliche Prüfung (Dauer ca. 60 Minuten): Diktate und Lückentexte zur Harmonietechnik des 17.–20.
Jahrhunderts; Aufgaben zu Rhythmus
(Neue Musik,
Jazz);
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten): Höranalytische Aufgaben (Klassik, Neue Musik).
Das Zusätzliche Hauptfach Musiktheorie/Gehörbildung kann erst begonnen werden, wenn die
Aufnahmeprüfungen in beiden Fächern
bestanden sind.
1.5.3 Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikpädagogik
Praktische Prüfung (Dauer ca. 60 Minuten als Gruppenprüfung); Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Rhythmik (Improvisation mit Musik, Sprache und Bewegung, Nonverbale Kommunikation/Interaktion, Objektarbeit,
Rhythmik/Metrik)
- Körper- und Bewegungsbildung
- Improvisation (elementares Instrumentarium, Stimme)
mit anschließendem Kolloquium.
1.5.4 Zusätzliches Hauptfach Zweitinstrument
Vortrag von drei Werken aus drei verschiedenen Stilepochen.
1.6 Bachelor Sprecherziehung
1. Teil - Prüfung im Hauptfach:
- Unvorbereitetes Lesen eines vorlegten Textes
- Sprechen von gegebenen Texten (Vorbereitungszeit ca. 40 Minuten)
- Freier Vortrag selbstgewählter, vorbereiteter Texte, die Vers und Prosa aus wenigstens
zwei Jahrhunderten enthalten müssen. Programmdauer ca. 8 bis 10 Minuten. Eine
Liste der vorbereiteten Texte muss spätestens 14 Tage vor der Aufnahmeprüfung beim
Prüfungsamt unaufgefordert eingereicht werden.
- In Einzelfällen Ausführung von Improvisationsaufgaben, die im Laufe der Prüfung von
Dozenten gestellt werden.
- Eignungsgespräch mit der Kommission
Anmerkung: Reihenfolge der Teile 1. bis 3. nach Wahl des Bewerbers.
Das Bestehen der Prüfung im Hauptfach ist Voraussetzung für die Zulassung zur Allgemeinen Prüfung.
2. Teil - Allgemeine Prüfung:
- Schriftlicher Teil (Dauer ca. 60 Minuten)
Interpretation eines künstlerischen oder essayistischen Prosatextes
- Mündlicher Teil
a) Beantworten von Fragen zu den Klausurtexten der Hauptfachprüfung
b) Freisprachliche Äußerung zu einem gegebenen Thema
3. Praktischer Teil
Ausführung von Bewegungsimprovisationen in Bezug zu Gruppe, Raum und Rhythmus nach Vorgaben der Kommission.
1.6.1 Begabtenprüfung für den Bachelor Sprecherziehung/Sprechkunst
Die Begabtenprüfung besteht aus:
1.Teil - der Prüfung im Hauptfach (vgl. 1.6).
2.Teil - der Allgemeinen Prüfung (vgl. 1.6).
3.Praktischer Teil (vgl. 1.6).
4.Teil - der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
• Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit
kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
• Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und
kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am
Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung
durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
- Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern,
die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt
werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
1.7 Bachelor Figurentheater
Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1. Vorspiel (Dauer nach Vorgabe der Kommission):
- Vorbereitete Aufgaben:
Vorspielen von ein bis zwei selbständig erarbeiteten Szenen mit einer Programmdauer von maximal 10 Minuten.
Dabei sollen gattungstypische
Ausdrucksmittel (Materialien, Objekte, Masken oder Theaterfiguren) eingesetzt werden. Sind die in der (den)
vorgespielten Szene(n) verwendeten
Ausdrucksmittel nicht selbst hergestellt, ist ein Quellennachweis erforderlich und der Bewerber muss zusätzlich
bildnerische Arbeiten vorweisen,
die er selbst gestaltet hat. Im anschließenden Kolloquium können weitere Dokumentationen,
Praktikumszeugnisse, Gutachten usw. vorgelegt
werden.
- Nicht vorbereitete Aufgaben:
Kreative Ausführung einer Improvisationsaufgabe mit Ausdrucksmitteln, die von der Prüfungskommission
vorgelegt
werden.
2. Workshop (Dauer zwei Tage):
Aktive Teilnahme an einem von den Lehrkräften des Studienganges Figurentheater durchgeführten Workshop
für
diejenigen Kandidaten, die nach Prüfungsteil 1
(Vorspiel) in die engere Wahl genommen sind.
1.7 Begabtenprüfung für den Bachelor Figurentheater
Die Begabtenprüfung besteht aus
1. Vorspiel (Dauer nach Vorgabe der Kommission), vgl. 1.7
2. Workshop (Dauer 2 Tage), vgl. 1.7
3. Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
• Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit
kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
• Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und
kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am
Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung
durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
- Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern,
die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt
werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
1.8 Bachelor Schauspielschule
Vorbereitete Aufgaben:
Vorspielen dreier kurzer Szenenausschnitte oder Monologe aus modernen und klassischen Rollen verlangt. Die
Gesamtlänge der
Szenenausschnitte darf 20 Minuten nicht überschreiten.
Nicht vorbereitete Aufgaben:
Kreative Ausführung von Improvisationsaufgaben, die von der Prüfungskommission gestellt werden.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Runde:
Der Kandidat spielt mindestens eine seiner erarbeiteten Rollen vor. Der Kandidat entscheidet, welche diese erste
Rolle sein soll. Die Kommission
entscheidet dann, ob und welche weitere Rolle(n) sie von dem Kandidaten sehen will. Die Kommission kann den Vortrag
jederzeit unterbrechen oder
vorzeitig abbrechen.
Die Kommission beschließt, welche der Kandidaten in die 2. Runde kommen werden und legt fest, mit welchen ihrer Rollen sie das
Vorspiel in der 2. Runde beginnen sollen. Gegebenenfalls stellt sie eine spezifische Aufgabe, die die Kandidaten in der 2. Runde zu
erfüllen haben.
2. Runde:
(während des Zeitraums der Aufnahmeprüfung täglich nach der 1. Runde):
Der Kandidat beginnt mit der verabredeten Rolle. Die Kommission entscheidet, ob und wel-che weiteren Rollen sie sehen möchte.
Gegebenenfalls wird dem Kandidaten zusätzlich eine einfache Improvisationsaufgabe gestellt und/oder ein Lehrer arbeitet mit ihm an
einer seiner Rollen. Seine gesanglichen und stimmlichen Voraussetzungen werden überprüft.
Die Kommission entscheidet, welcher der Kandidaten in die 3. Runde aufgenommen wird. Gegebenenfalls wird dem Kandidaten eine neue
Rolle genannt, die er für die 3. Runde
selbständig einzustudieren hat.
3. Runde:
Die 3. Runde beginnt mit einem Körpertraining für alle Kandidaten, eine Improvisationsarbeit in Gruppen schließt sich an und wird
jeweils von einem Bewegungs-, bzw. Grundlagenlehrer angeleitet. Die Kommission entscheidet, mit welcher Rolle der Kandidat sein
Vorspiel beginnt und dann fortsetzen soll. Gegebenenfalls wird ein Lehrer ein einer der gezeigten Rollen mit dem Kandidaten
arbeiten. In Einzelgesprächen mit der Kommission wird der Kandidat zu seinem fachlichen Hintergrund und zu den Gründen für seinen
Berufswunsch befragt.
1.8 Begabtenprüfung für den Bachelor Schauspiel
Die Begabtenprüfung besteht aus
1. der künstlerischen Aufnahmeprüfung, vgl. 1.8
2. der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen:
• Durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit
kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Min. (2 * Stunden).
• Durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Min.). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und
kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am
Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung
durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
- Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern,
die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt
werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung: vgl. § 17.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
2. Master-Studiengänge
Die Regelstudienzeit der Master-Studiengänge beträgt 4 Semester. Voraussetzung für die Aufnahme in
einen Master-Studiengang
ist ein Bachelor- oder Diplom-Abschluss. Studierende gleichnamiger Zusatzstudien können in die entsprechenden
Master-Studiengänge
wechseln.
Alle Instrumente und Gesang, sofern nicht weiter spezifiziert:
Vortrag von mindestens drei Werken der Alten Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des
Programms muss mindestens 45 Minuten
betragen.
Barock-Violine:
Mindestens drei Werke des 16.-18. Jh., möglichst gespielt auf Darmsaiten (E und A
unumsponnen) und mit passendem Bogen, z.B. Castello, Biber, J.S. Bach,
Couperin, Mozart. Kammermusik möglich.
Trompete:
Drei Solo- bzw. Kammermusikwerke des 16.-18. Jh. teilweise gespielt auf Naturtrompete, gegebenenfalls
Klappentrompete
Barock-Posaune:
Drei Solo- bzw. Kammermusikwerke des 16.-18. Jh., z.B. eine Canzon von Frescobaldi, eine Sonate von Castello oder ein
Konzert von Albrechtsberger,
Wagenseil..., gespielt auf Barockposaune.
Gitarre:
Es sind mindestens 3 Werke vorzubereiten, die folgende Bereiche abdecken:
1.) Ein Werk aus dem Repertoire der Renaissancelaute, bzw. Vihuela.
2.) Eine der Lautensuiten, bzw. Präludium, Fuge und Allegro von J. S. Bach (BWV 995, 996, 997, 1006 a oder 998)
oder eine vollständige Suite
von S. L. Weiss auf der klass. Gitarre.
3.) Ein Werk ist auf einem der folgenden Instrumente vorzubereiten: Vihuela, Barockgitarre oder Chitarrone.
2.2 Master Blockflöte (einschl. Historische Blasinstrumente)
|
|
Vortrag von mindestens 3 technisch und/oder musikalisch anspruchsvollen Werken aus verschiedenen Stilepochen (Zeitraum: 1500 bis
zur Gegenwart) nach eigener
Wahl.
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.
2.3 Master Cembalo/Historische Tasteninstrumente
|
|
Cembalo:
Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung auf
der Orgel und mindestens einem
weiteren historischen Tasteninstrument. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen. Ein Werk
soll von J.S.Bach sein.
Historische Tasteninstrumente:
Vortrag von mindestens drei Werken verschiedener Zeit- und Nationalstile auf mindestens zwei historischen
Tasteninstrumenten. Die Gesamtdauer des
Programms muss mindestens 45 Minuten betragen. Ein Werk soll von J.S.Bach sein.
1. Master Dirigieren Orchester:
Erster Teil:
- Dirigieren mit 2 Klavieren:
Zwei vorbereitete Werke, die mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden (1
bis 2 Sätze aus einer
klassischen oder romantischen Sinfonie und ein Satz aus einem spätromantischen oder modernen
Stück).
- Hauptinstrument:
Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
Nebenfach Klavier (falls Klavier nicht Hauptinstrument ist): Zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen
- Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
Klavierauszugspiel: Klavierauszug mit Gesangsstimme vom Blatt (mindestens markiert); vorbereiteter Klavierauszug
(Oper).
Partiturspiel: Vorbereitetes Orchesterwerk der Romantik oder Spätromantik; Vom-Blatt-Spiel von
Partiturausschnitten mit transponierenden
Instrumenten. Unterschiedliche Anforderungen für Klavier als Haupt-, bzw. Nebenfach.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Ensemble/Kammerorchester/Sinfonieorchester. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die
ebenfalls mindestens zwei Wochen
vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden
2. Master Dirigieren Musiktheater:
Erster Teil:
- Dirigieren mit 2 Klavieren:
Zwei vorbereitete Werke, die mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden (1 bis 2
Sätze aus einer klassischen oder
romantischen Sinfonie oder 1 bis 2 Szenen/Rezitativ und Arie aus einer klassischen oder romantischen Oper; ein Satz
aus einem spätromantischen oder
modernen Stück bzw. Oper).
- Hauptinstrument:
Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
Nebenfach Klavier (falls Klavier nicht Hauptinstrument ist): Zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen
- Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
Klavierauszugspiel: Klavierauszug (Oper) mit Gesangsstimme vom Blatt (mindestens markiert).
Vorbereiteter Klavierauszug (Oper) mit markierten Stimmen.
Unterschiedliche Anforderungen für Klavier als Haupt- bzw. Nebenfach.
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Kammerorchester/Ensemble. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls
mindestens zwei Wochen vor der
Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden
3. Chordirigieren/Chorsinfonik:
Erster Teil:
- Hauptinstrument:
Zwei kürzere Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Epochen.
- Gesang
Vortrag von Liedern und Arien aus unterschiedlichen Epochen.
Gesamtdauer des Programms ca. 15 Minuten
- Klavierauszugspiel/Partiturspiel:
Klavierauszugspiel: Vomblattspiel von chorsinfonischen Klavierauszügen mittlerer Schwierigkeit
Vorbereiteter Klavierauszug: J.S.Bach Arie "Eilt, ihr angefochtnen Seelen" aus der Johannespassion mit gesungener
Solostimme und Choreinsätzen
- Partiturspiel:
Vom-Blatt-Spiel von Ausschnitten aus einer klassisch-romantischen Oratorienpartitur mit transponierenden
Bläserstimmen; Vom-Blatt-Spiel von
4-6-stimmigen Chorpartituren mittlerer Schwierigkeit;
Vom-Blatt-Singen einer tonalen und einer nicht-tonalen Chorstimme
Zweiter Teil (nur nach Bestehen des ersten Teils):
Probenarbeit/Dirigat mit einem Chor a cappella (Dauer ca. 15 min) Probenarbeit/Dirigat mit einem
Kammerorchester/Ensemble.
Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt
gegeben.
Vorbereitetes Programm mit mindestens 8 Werken (davon höchstens 2 Opernarien), die außer in italienischer
und deutscher Sprache noch in einer
weiteren Fremdsprache vorzutragen sind. Das Programm muss die vier folgenden Epochen umfassen:
- Vorklassik
- Klassik bis einschließlich Schubert
- Romantik bis einschließlich Impressionisten
- Werke des 20./21. Jahrhunderts
Die Gesamtdauer des vorbereiteten Programms soll ca. 40 Minuten betragen.
2.6 Master Gitarre (einschließlich Gitarren-Duo)
|
|
Vortrag von 3 Werken aus folgenden Stilepochen:
1.) Renaissance/Barock
2.) Klassik/Romantik
3.) Werk des 20./21. Jahrhunderts
4.) Blattspielstück im mittleren Schwierigkeitsgrad
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.
Improvisation über vorbereitete Stücke unterschiedlicher Stilistik, darunter eine Eigenkomposition. Eigene Begleiter
sind zugelassen. Eine Rhythmusgruppe kann gestellt werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.
Vortrag von mindestens drei kammermusikalischen Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher
stilistischer Ausrichtung.
Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
2.9 Master Kirchenmusik A |
|
Orgel-Literatur: Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher
stilistischer Ausrichtung. Die Gesamtdauer des
vorbereiteten Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
Orgel-Improvisation: Improvisation einer vorbereiteten Partita oder Fantasie. Gottesdienstliche Improvisationen nach
Vorgaben der Kommission.
Dirigieren:
1. Dirigat der Einleitung aus Haydns „Schöpfung“ (mit 2 Klavieren)
2. Chorprobe (ca. 15 Minuten) mit einem selbst gewählten Werk (etwa 30 Chorpartituren sind mitzubringen)
Das vorgelegte Programm muss mindestens 5 vollständige Werke umfassen, die die nachstehenden Epochen
abdecken:
- Barock
- Klassik
- Romantik
- Klassische Moderne (bis 1945, z.B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow,
Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.)
- Neue Musik (nach 1945)
Eines der vorgelegten Werke muss eine virtuose Etüde sein.
Vom Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Programmdauer: ca. 50 Minuten. Prüfungsdauer: nach Entscheidung der Kommission.
2.11 Master Klavierkammermusik (einschließlich Klavierduo)
|
|
Bei Bewerbungen von Pianisten:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert.
Ein Werk in Duo-Besetzung, ein Werk
in größerer Besetzung (ab Trio), Restprogramm in freier Kammermusikbesetzung. Obligatorisch: eine virtuose
Etüde für
Soloklavier.
Bei Bewerbungen eines Klavier-Duos:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21.
Jahrhundert.
Bei Bewerbungen eines Klavier-Trios:
Vortrag von vollständigen Werken aus den folgenden drei Stilepochen: Klassik, Romantik und 20./21.
Jahrhundert.
Die Gesamtdauer des Programms soll ca. 45 Minuten betragen.
2.12 Master Komposition (einschließlich Computermusik)
|
|
Hauptfachprüfung:
Vorlage von Partituren für unterschiedliche Besetzungen. Die Partituren
müssen mit der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Das Ergebnis der
Bewertung der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung
zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium zu eigenen Kompositionen; Kolloquium über ein vorgelegtes
Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang- / Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis
zur Gegenwart
2.13 Master Korrepetition
|
|
Korrepetition - Musiktheater:
1. Klavierwerk nach Wahl (5-7 min.), z.B. Kopfsatz einer klassischen Sonate.
2. Vorbereitete Opernszene nach Wahl spielen und mit mindestens markierter Stimme singen
3. Korrepetition eines Sängers mit einer Arie nach Aufgabenstellung (wird 2 Wochen vor Prüfungstermin
bekanntgegeben) und ggf. kurze
Probenarbeit
4. Vom-Blatt-Spiel
Vokal-/Instrumentalkorrepetition:
1. Klavierwerk nach Wahl (5-7 min.), z.B. Kopfsatz einer klassischen Sonate.
2. Vorbereitete Opernszene nach Wahl spielen und ggf. mit markierter Stimme singen;
3. Korrepetition eines Instrumentalisten mit einem Konzertsatz nach Aufgabenstellung (wird 2 Wochen vor
Prüfungstermin bekanntgegeben) und ggf.
kurze Probenarbeit
4. Vom-Blatt-Spiel im leichten und mittleren Schwierigkeitsgrad
Eine Bewerbung ist für Sänger, Pianisten und Duos möglich.
Vorbereitetes Liedprogramm mit ca. 20 Minuten Dauer, darunter mindestens ein Lied aus der Zeit der Wiener Klassik,
ein Lied von Schubert, ein Lied der
deutschen Romantik (nach Schubert), ein nicht deutschsprachiges Lied, ein Lied der Moderne (z.B. 2. Wiener Schule
bzw. aus der Zeit nach 1945).
Für Sänger zusätzlich: die Lieder müssen auswendig vorgetragen werden; Rezitation eines kurzen
deutschsprachigen literarischen
Textes.
Für Pianisten zusätzlich: ein Werk der Sololiteratur (freie Wahl, ca. 5 Min.), Vom-Blatt-Spiel eines Liedes
mittlerer Schwierigkeit, ggf. mit
markierter Stimme singen. Im Anschluss Gespräch mit der Kommission über das vorgetragene Programm.
2.15 Master Musikpädagogik
|
|
Voraussetzungen: abgeschlossenes Grundstudium an einer Musikhochschule (Bachelor oder vergleichbar) oder Bachelor
Musikpädagogik an einer Universität bzw. vergleichbarer Abschluss.
Hauptfach Musikpädagogik:
Vorlage von zwei Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen Prüfung
einzureichen.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Min.):
Kolloquium über ein selbst gewähltes musikpädagogisches Thema sowie über einen musikpädagogischen Text nach Vorlage mit
Vorbereitungszeit; Vorlage von Unterrichtsmaterialien vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
1. Hauptfach Musiktheorie
Vorlage von analytischen und satztechnischen Arbeiten einschließlich Stilkopien
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium über ein selbstgewähltes musiktheoretisches Thema unter Einbeziehung von Analysen; Kolloquium
über einen musiktheoretischen
Text (Gegenwart) nach
Vorlage mit Vorbereitungszeit (30 Min.); Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60
Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang-/ Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart
Instrumental-vokale Prüfung:
Vier Werke aus unterschiedlichen Epochen, darunter ein Werk der Neuen Musik nach 1945
2. Hauptfach Musiktheorie/Hörerziehung
Vorlage von analytischen und satztechnischen Arbeiten einschließlich
Stilkopien
Mündliche Prüfung Musiktheorie (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium über ein selbstgewähltes musiktheoretisches Thema unter
Einbeziehung von Analysen; Kolloquium über einen musiktheoretischen
Text (Gegenwart) nach Vorlage mit Vorbereitungszeit (30 Min.);
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang- /Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis
zur Gegenwart
Prüfung Hörerziehung: Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Aufgaben aus den Bereichen Rhythmus, Harmonie- und Satzlehre, Tonalität
und Atonalität, Instrumentation; Höranalyse über ein vorgegebenes
Hörbeispiel mit Vorbereitungszeit (30 Min.)
2.17 Master Musikwissenschaft
|
|
Voraussetzungen: abgeschlossenes Grundstudium an einer Musikhochschule (Bachelor oder vergleichbar) oder
Bachelor Musikwissenschaft an einer Universität bzw. vergleichbarer Abschluss.
1. Musikwissenschaft (mit Nebenfach Universität)
Hauptfach Musikwissenschaft:
Vorlage von 2 Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen
Prüfung einzureichen.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) Kolloquium über ein selbst gewähltes musikwissenschaftliches Thema
sowie
über einen musikwissenschaftlichen Text nach Vorlage mit Vorbereitungszeit; Vorlage von Notenbeispielen vom
Mittelalter bis zur Gegenwart
2. Musikwissenschaft/Künstlerisches Fach
Hauptfach Musikwissenschaft:
Vorlage von 2 Hausarbeiten oder vergleichbaren Texten. Die schriftlichen Arbeiten sind 14 Tage vor der mündlichen
Prüfung einzureichen.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) Kolloquium über ein selbst gewähltes musikwissenschaftliches Thema
sowie
über einen musikwissenschaftlichen Text nach Vorlage mit Vorbereitungszeit; Vorlage von Notenbeispielen vom
Mittelalter bis zur Gegenwart
Instrumentales Hauptfach (Orchesterinstrumente):
Vortrag von mindestens 3 Sätzen aus Werken unterschiedlicher Epochen. Von einem Werk der Neuen Musik muss ein
Exemplar ohne Eintragungen für die Kommission mitgebracht werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.
Gesang:
Vorbereitetes Programm mit mindestens 8 Werken (davon höchstens 2 Opernarien), die außer in italienischer und
deutscher Sprache noch in einer weiteren Fremdsprache vorzutragen sind. Das Programm muss die vier folgenden Epochen
umfassen:
- Vorklassik
- Klassik bis einschließlich Schubert
- Romantik bis einschließlich Impressionisten
- Werke des 20./21. Jahrhunderts
Die Gesamtdauer des vorbereiteten Programms soll ca. 40 Minuten betragen.
Klavier:
Das vorgelegte Programm muss mindestens fünf Werke bzw. Sätze aus Werken umfassen, die die nachstehenden Epochen
abdecken:
. Barock
. Klassik
. Romantik
. Klassische Moderne (bis 1945, z.B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow,
Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.)
. Neue Musik (nach 1945)
Vom Werk der Neuen Musik muss ein Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Programmdauer: ca. 50 Minuten. Prüfungsdauer: nach Entscheidung der Kommission.
Komposition:
Vorlage von Partituren für unterschiedliche Besetzungen. Die Partituren müssen mit der Anmeldung zur Prüfung
vorliegen. Das Ergebnis der Bewertung der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen
der Aufnahmeprüfung.
Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten):
Kolloquium zu eigenen Kompositionen; Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit Vorbereitungszeit (60 Min.)
Stilkunde: Vorlage von Klang- / Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart
Orgel/Cembalo/Gitarre/Blockflöte:
Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer
Ausrichtung.
Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
Dirigieren:
wird ggf. nachgereicht.
Die Philosophisch-Historische Fakultät der Universität Stuttgart öffnet ihr Lehrangebot nach Maßgabe der in
den
Modulhandbüchern beschriebenen Voraussetzungen. Für Studienanfänger in den entsprechenden Fächern werden
gezielte
Empfehlungen gegeben.
Gesang /Blasinstrumente/Orgel/Cembalo/Schlagzeug/Harfe/Gitarre:
Vortrag von mindestens drei Werken der Neuen Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung sowie eines Werkes aus
dem traditionellen
Repertoire. Die Gesamtdauer des Programms muss ca. 40-45 Minuten betragen.
Klavier:
- Erster Satz einer Sonate von Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert.
- Eine Etüde von Debussy oder Bartók.
- Ein Satz von Schönberg (op.23, op.25, op.33) oder Webern (op. 27.1, 27.3).
- Ein Stück nach 1945 von Messiaen, Boulez, Stockhausen, Berio oder Cage.
- Ein Stück nach 1960 (eigene Wahl)
Von den Werken der Neuen Musik müssen Exemplare ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass:
- Vortrag eines Werkes aus dem traditionellen Repertoire, z.B. eines klassischen Probespielkonzertsatzes oder zweier
kontrastierender Sätze von
J.S. Bach
- Vortrag von Werken des 20./21. Jahrhunderts mit mind. 45 Minuten Gesamtdauer. Vertreten sollen Werke komponiert vor
und nach 1945 sein. Alle
aufgeführten Werke müssen der Kommission in Kopie vorgelegt werden.
Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Sprachprüfung: Überprüfung der Deutschkenntnisse in schriftlicher und mündlicher Form im Hinblick
auf die Gegebenheiten der Arbeit
in der Oper. Das Bestehen der Sprachprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der musikalischen
Prüfung.
Musikalische Prüfung (Dauer ca. 10-15 Minuten):
Das Programm muss mindestens drei auswendig studierte Opernarien aus mindestens zwei Stilepochen (eine davon in
deutscher Sprache) umfassen. Beim
Vortrag soll eine Identifikation mit der betreffenden Rolle erkennbar sein. Weiterhin ist der gestalteter Vortrag
eines kurzen dramatischen Textes in
deutscher Sprache vorzubereiten.
2.20 Master Orchesterinstrumente
|
|
Vortrag von mindestens drei vollständigen Werken aus unterschiedlichen Epochen. Von einem Werk der Neuen Musik muss ein
Exemplar ohne Eintragungen mitgebracht werden.
Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 45 Minuten betragen.
Vortrag von mindestens drei Werken aus unterschiedlichen Epochen bzw. unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung.
Die Gesamtdauer des Programms muss
mindestens 45 Minuten betragen.
2.22 Master Orgel Improvisation
|
|
Vortrag von mindestens zwei stilistisch unterschiedlichen Werken der Orgelliteratur (Mindestdauer 20 Minuten).
Improvisation von Variationen oder einer Fantasie nach gegebenem Liedthema mit 60 Minuten Vorbereitungszeit;
Improvisationen nach Vorgaben der
Kommission.
3. Postgradualer Studiengang Konzertexamen
Die Aufnahmeprüfung für die Fächer Instrument und Gesang besteht aus einer Prüfung im Hauptfach
und für die anderen Fächer
aus einer Prüfung in jeweils
fachspezifischen zusätzlichen Fächern. Es wird geprüft, ob der Bewerber künftig hervorragende
künstlerische Leistungen erwarten
lässt.
3.1 Konzertexamen Gesang / Instrumentalspiel
Das Programm der Aufnahmeprüfung muss mindestens vier vollständige Werke aus jeweils vier verschiedenen Epochen mit
einer Gesamtspieldauer von mindestens 40 Minuten enthalten. Die Kommission wählt verschiedenartige Werke,
möglicherweise auch Teile von Sätzen aus.
3.2 Konzertexamen Oper
Vier Arien verschiedener Stilrichtungen in Originalsprache; mindestens eine dieser Arien ist in deutscher Sprache
vorzutragen.
Es soll bei der Gestaltung eine intensive Beschäftigung mit der Rolle erkennbar sein.
3.3 Konzertexamen Klavier
Vollständige Werke aus fünf verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein polyphones Werk, zwei virtuose
Etüden (eine davon von Chopin),
eine Komposition nach 1945 und ein Klavierkonzert. Programmdauer: 70 bis 80 Minuten.
3.4 Konzertexamen Komposition
Voraussetzungen:
Vorlage von kompositorischen Arbeiten, darunter mindestens je eine Partitur für großes Ensemble oder Orchester, eine
Partitur für kleines Ensemble und eine Arbeit für einen Solisten oder Kammermusik (die gewählten Besetzungen sollen
möglichst vielfältig sein). Die Partituren müssen mit der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Das Ergebnis der
Bewertung
der eingereichten Partituren entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung.
Aufnahmeprüfung:
1. Klausur: Satztechnik (Dauer ca. 30 Minuten)
2. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 45 Minuten). Darstellung einer Eigenkomposition / einer
kompositorischen Fragestellung
mit Klangbeispielen und anschließendem Kolloquium bzw. Darstellung eines Forschungsprojektes mit
anschließendem Kolloquium,
Analyse eines vorgelegten Werkes (Vorbereitungszeit ca. 120 Minuten).
3. Stilkunde: Vorlage von Klang- und Notenbeispielen vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
3.5 Konzertexamen Dirigieren
Teil 1 (Voraussetzung für die Zulassung zu Teil 2)
Die nachstehenden Fächer müssen mindestens mit 19 Punkten benotet werden.
(Fächer, die in vorausgegangenen Studien mit mindestens
der Note 2,0 abgeschlossen wurden, werden in der Aufnahmeprüfung nicht geprüft): Partiturspiel, Gehör,
Theorie, Werkanalyse.
Teil 2:
- Einstudierung und Dirigat eines klassischen oder romantischen Satzes mit einem Ensemble oder Orchester. Das
Werk wird
dem Bewerber spätestens 2 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
- Vortrag einer Ensembleszene (ab Duett) am Klavier mit zu markierenden Gesangsstimmen. Vorbereitungszeit
unbegrenzt.
- Korrepetition und Dirigat einer Arie mit vorangehendem Recitativo accompagnato. Sänger und Pianist
werden von der
Hochschule gestellt. Bekanntgabe der Aufgabe spätestens 2 Wochen vor der Prüfung.
- Vom-Blatt-Spiel
- Prüfung in Literaturkenntnis.
Die Fächer des 1. Prüfungsteils sollten in vorausgegangenen Studien mit Prüfung abgeschlossen
sein.
4. Jungstudenten
Die Anforderungen für die Aufnahmeprüfung entsprechen denen der Aufnahmeprüfung im grundständigen Studiengang
Bachelor Musik (vgl. Abschnitt 1.1).
Grundkenntnisse in Musiktheorie und Gehörbildung sind Voraussetzung.
Anforderung für Gesang: Zwei Werke freier Wahl.
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
Urbanstraße 25, 70182 Stuttgart, Telefon: 0711 / 212 - 4620
Telefax: 0711 / 212 - 4639, e-Mail:
post@mh-stuttgart.de
Internet:
http://www.mh-stuttgart.de
|
|
|